Kommission will Unternehmen in künftigem Pandemiefall entschädigen
Bund und Kantone sollen künftig für Erwerbsausfälle von Unternehmen und Selbstständigen wegen Massnahmen zur Pandemiebekämpfung aufkommen. Das fordert die zuständige Ständeratskommission. Das revidierte Epidemiengesetz soll entsprechend ergänzt werden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) zieht damit Lehren aus der Covid-19-Pandemie, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt sie, zusätzlich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen verbürgten Bankkrediten zur Liquiditätssicherung eine Entschädigungspflicht für ungedeckte laufende Kosten und Erwerbsausfälle von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden vorzusehen.
Diese À-fonds-perdu-Beiträge sollen nach einer dreissigtägigen Karenzfrist ausgerichtet und mehrheitlich durch die für die Anordnung der Massnahmen verantwortliche Behörde finanziert werden. «Die Kommission will Unternehmen für unverschuldete Einschränkungen aufgrund von Massnahmen für die öffentliche Gesundheit, welche allen zugutekommen, vollständig durch die Allgemeinheit entschädigen», hiess es in der Mitteilung.
Die SGK-S bekräftigt zudem, dass die Kantone die Kapazitäten der Spitäler im Epidemie- und Pandemiefall sicherstellen und die Kosten der dafür nötigen Massnahmen tragen müssen.
Zudem beantragt die Kommission, dass der Bundesrat nur bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit Vorschriften über den internationalen Personenverkehr erlassen können soll. Anstelle von Einreiseverboten sei lediglich eine erweiterte Testpflicht für Personen aus einem Risikogebiet vorzusehen.
Zum Abschluss ihrer Beratungen nahm die Ständeratskommission die Teilrevision des Epidemiengesetzes in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Nun ist die kleine Kammer am Zug.






