Kommission will Ersatzmethoden für Tierversuche fördern
In der Schweiz soll es mehr Anreize geben, Experimente an Tieren durch andere Versuchsmethoden zu ersetzen. Die zuständige Nationalratskommission hat dazu einen Gesetzesentwurf verabschiedet.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) verabschiedete den Entwurf mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Den Anstoss für den Gesetzesentwurf hatte Nationalrätin Katja Christ (GLP/BS) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.
In den kommenden Wochen sollen sich Interessierte in einer Vernehmlassung zum Entwurf äussern können. Konkret soll das Gesetz Ressourcen und Anreize für Ersatzmethoden zu Tierversuchen erhöhen, wie es in der Mitteilung hiess.
Massgebend sein soll das 3R-Prinzip. Dabei geht es darum, Tierversuche wo möglich zu ersetzen (replace), zu reduzieren (reduce) und zu verbessern (refine) und so die Zahl der Versuchstiere und deren Belastung zu senken. Ebenso will die WBK-N Bestimmungen für mehr Transparenz bei Tierversuchen.
Zudem sollen Fachsekretariate in den Kantonen für schnellere Bewilligungsverfahren sorgen. Eine Kommissionsminderheit stellt sich gegen den Entwurf, weil sie mehr Bürokratie befürchtet. Eine zweite Minderheit will die Fachsekretariate für Kantone freiwillig machen.
Noch nicht entschieden hat die WBK-N über die Volksinitiative für ein Verbot von Tierversuchen. Eingereicht hat diese die IG Tierversuchsverbots-Initiative, und sie ist ein neuer Anlauf nach der 2022 an der Urne abgelehnten ähnlichen Initiative.






