Karlsruhe erklärt Verbot von Atomtransporten über Bremer Häfen für nichtig

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    Deutschland,

    Das von Bremen im Jahr 2012 beschlossene Verbot, in den Häfen des Bundeslands Kernbrennstoffe umzuschlagen, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Hafen von Bremerhaven
    Hafen von Bremerhaven - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Gesetzgebungsbefugnis für friedliche Nutzung von Kernenergie liegt bei Bund.

    Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung am Dienstag in Karlsruhe für nichtig. Die Gesetzgebungsbefugnis für die friedliche Nutzung der Kernenergie stehe ausschliesslich dem Bund zu, nicht dem Land Bremen. (Az. 2 BvL 2/15)

    Das Verwaltungsgericht in Bremen hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage 2015 vorgelegt. Vor dem Verwaltungsgericht klagten drei Unternehmen, die auf Herstellung, Transport oder Entsorgung von Brennelementen und radioaktiven Stoffen spezialisiert sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte ihre Transporte genehmigt, Ausnahmegenehmigungen für Bremen wurden dort aber abgelehnt, weswegen sie vor Gericht zogen.

    Das Verwaltungsgericht bezweifelte, dass Bremen das Recht hatte, eine gesetzliche Regelung über Atomtransporte zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Auffassung nun.

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