Toggenburg

Kanton St. Gallen startet Verfahren zu Windparks in Wattwil

Der Kanton St. Gallen hat die Verfahren für einen kantonalen Sondernutzungsplan zu geplanten Windparks in den Gemeinden Wattwil und Mosnang gestartet. Die Thurwerke AG und die Groupe E Greenwatt wollen jeweils einen Windpark mit bis zu sechs Anlagen realisieren.

In Gebieten der Gemeinden Wattwil und Mosnang planen zwei Unternehmen zwei Windparks. (Symbolbild)
In Gebieten der Gemeinden Wattwil und Mosnang planen zwei Unternehmen zwei Windparks. (Symbolbild) - KEYSTONE/APA/APA/HARALD SCHNEIDER

Die Thurwerke AG mit Sitz in Wattwil und das Westschweizer Energieunternehmen Groupe E Greenwatt planen im Gebiet Krinau in den Gemeinden Wattwil/Mosnang sowie in der Gemeinde Wattwil im Gebiet Laad jeweils zusammen einen Windpark. Dies schreibt das St. Galler Bau- und Umweltdepartement am Mittwoch in einer Mitteilung.

Grundlage für deren Bau ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Zwei entsprechende Gesuche reichten die Unternehmen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation ein, welche der Kanton nun bearbeitet.

Für einen kantonalen Sondernutzungsplan braucht es unter anderem Windmessungen. Die Unternehmen führen solche im Gebiet Krinau seit Dezember 2025 und im Gebiet Laad seit März 2026 durch. Die Messungen dauern rund 18 Monate. Für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit erarbeiten die Unternehmen in den nächsten zwei Jahren weitere Grundlagen.

Der Energieertrag wird für Krinau auf etwa 40 GWh pro Jahr und in Laad auf etwa 65 GWh pro Jahr geschätzt, heisst es im Communiqué weiter. Insgesamt könnten damit durchschnittlich etwa 22’000 Haushalte mit erneuerbarer Energie beliefert werden.

«Die Bevölkerung kann sich im weiteren Verlauf des Verfahrens aktiv einbringen», heisst es seitens des Bau- und Umweltdepartements weiter. Spätestens nach der Auswertung der Windmessresultate würden die Unternehmen die Bevölkerung informieren. Sobald die nötigen Unterlagen für den Sondernutzungsplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen, können sich alle Interessierten zum Vorhaben äussern.

Weiter ist die öffentliche Auflage des Sondernutzungsplans zusammen mit dem Umweltbericht vorgesehen. «Wer betroffen ist, kann Einsprache erheben», schreibt das Bau- und Umweltdepartement.

Die Regierung behandelt danach die Einsprachen und fällt einen Gesamtentscheid. Sie genehmigt den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung. Innerhalb einer Frist ist eine Beschwerde möglich. «Erst wenn Sondernutzungsplan und Baubewilligung rechtskräftig sind, dürfen die Gesuchstellenden mit dem Bau beginnen», heisst es in der Mitteilung weiter.

Die St. Galler Regierung hat mit der Richtplananpassung 23 im ganzen Kanton 15 Windeignungsgebiete zur Windenergienutzung festgesetzt. Darunter auch die Gebiete Krinau und Laad. Aktuell laufen neun Sondernutzungsplanverfahren in verschiedenen Windeignungsgebieten im Kanton. In weiteren Gebieten sind Vorbereitungsarbeiten im Gange.

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