Kanton Aargau sucht Deal mit «Prostituierten-Mörder» für Genugtuung

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Kanton Aargau verhandelt derzeit mit einem verurteilten Mörder über eine Genugtuung für einen rechtswidrigen fürsorgerischen Freiheitsentzug. Daher hat das Bundesgericht auf Antrag des Kantons das Klageverfahren betreffend Staatshaftung sistiert.

bundes
Der Kanton Aargau verhandelt derzeit mit einem verurteilten Mörder über eine Genugtuung für einen rechtswidrigen fürsorgerischen Freiheitsentzug. (Symbolbild) - keystone

Das Klageverfahren wird bis Ende Juli unterbrochen, wie aus der am Freitag veröffentlichten Verfügung des Bundesgerichts hervorgeht. Das Verfahren könne je nach Ausgang der Verhandlungen gegenstandslos werden.

Es geht um den Fall des zur Tatzeit minderjährigen «Prostituierten-Mörders». Als 17-Jähriger erdrosselte er im Februar 2008 eine 40-jährige Prostituierte aus Deutschland in einem Erotiksalon beim Bahnhof Aarau.

Nach Verbüssung seiner Jugendstrafe und dem Ende der jugendstrafrechtlichen Massnahmen im Jahr 2012 wurde er nicht in die Freiheit entlassen. Wegen einer schlechten Prognose und der Gefahr für die Öffentlichkeit ordneten die Behörden eine fürsorgerische Unterbringung an, die im März 2019 endete. Das Familiengericht Lenzburg hob die fürsorgerische Unterbringung auf und ordnete eine Nachbetreuung des Mannes an.

Der Anwalt des Schweizers wehrte sich jahrelang durch alle Instanzen gegen diese Festhaltung – zunächst erfolglos vor dem Bundesgericht. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihm 2019 recht.

Die Schweiz habe gegen die Menschenrechtskonvention verstossen, da für die fürsorgerische Unterbringung nach Ende der Jugendstrafe eine ausreichende gesetzliche Grundlage gefehlt habe. Der EGMR sprach dem Mann 25'000 Euro zu.

Gestützt darauf forderte der Anwalt viel Geld vom Kanton Aargau. Er verlangte unter anderem Schadenersatz für entgangenen Lohn, Rentenausfallschaden sowie eine Genugtuung von über 400'000 Franken. Unter dem Strich wollte er mehr als 2,5 Millionen Franken.

Im Februar entschied das Aargauer Verwaltungsgericht, der Staat sei grundsätzlich haftbar. Da die Unterbringung konventionswidrig gewesen sei, habe der Mann Anspruch auf eine Entschädigung für das erlittene Unrecht (Genugtuung) sowie auf die Übernahme bestimmter Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Verwaltungsgericht wies jedoch die Forderungen nach Erwerbsschaden in Höhe von fast einer halben Million Franken ab. Der Kläger hatte argumentiert, er hätte ohne die Haft eine Ausbildung zum Schreiner abschliessen können.

Angesichts seiner «Verbrechens- und Krankheitsbiografie» sei es höchst unwahrscheinlich, dass er im Jahr 2012 auf dem freien Arbeitsmarkt hätte Fuss fassen können. Sein Scheitern bei der Lehrstellensuche nach der Entlassung sei eher auf seine Tat, den Sexualmord, als auf die rechtswidrige Haft zurückzuführen. (Verfügung «C_232/2026 vom 16.6.2026)

Kommentare

User #6362 (nicht angemeldet)

Trump ist king of the deals.

Weiterlesen

Gipfeltreffen
«Neue Weltunordnung»
Hitze
193 Interaktionen
Bis Juli heiss

MEHR AUS STADT BERN

de
Tour de Suisse
Schilfdach von Bar
3 Interaktionen
Bärner Stadtfescht
1 Interaktionen
Zu Bypass