Ein israelisches Gericht hat am Sonntag die vorübergehende Schliessung eines Gebäudes auf dem Jerusalemer Tempelberg angeordnet.
Al-Aksa-Moschee auf dem Jeruslamer Tempelberg
Al-Aksa-Moschee auf dem Jeruslamer Tempelberg - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Von Palästinensern zum Beten genutzt.

Es handelt sich um ein Gebäude an dem seit dem 12. Jahrhundert zugemauerten Goldenen Tor. Die muslimische Fromme Stiftung (Wakf) hat dem Urteil zufolge 60 Tage Zeit, um ihre Argumente gegen die Schliessung vorzutragen. Die Stiftung verwaltet die jüdischen und muslimischen Gläubigen gleichermassen heilige Stätte. Israel ist für die Sicherheit zuständig.

In jüngster Zeit hatten palästinensische Gläubige sich über ein israelisches Verbot hinweggesetzt und in dem Gebäude gebetet. Dabei kam es zu Zusammenstössen mit der israelischen Polizei. Israel hatte den Zugang zu dem Gebäude 2003 während des zweiten palästinensischen Volksaufstands (Intifada) geschlossen und dies mit Aktivitäten einer militanten Organisation dort begründet. Palästinensische Politiker argumentieren, dass die Organisation nicht mehr existiert.

Der in Ost-Jerusalem gelegene Tempelberg (Arabisch: Al-Haram Al-Scharif) mit der Al-Aksa-Moschee und dem Felsendom ist das drittwichtigste Heiligtum des Islams nach Mekka und Medina. An ihm befindet sich auch die jüdische Klagemauer, einziger Überrest des von den Römern im Jahr 70 zerstörten Zweiten Jüdischen Tempels.

Die aus historischen Gründen von Jordanien abhängige Wakf-Stiftung erklärte als Reaktion auf das Gerichtsurteil, das Gebäude bleibe für Gebete der Gläubigen geöffnet. In einer Erklärung des jordanischen Aussenministeriums hiess es, Israel müsse die Gerichtsentscheidung annullieren, sonst habe es die «gesamte Verantwortung für die gefährlichen Folgen» zu tragen.

Das jordanische Aussenministerium verwies darauf, dass Ost-Jerusalem nicht der israelischen Gerichtsbarkeit unterliege. Israel hatte den Ostteil Jerusalems samt der historischen Altstadt im Sechs-Tage-Krieg 1967 besetzt und 1980 annektiert. Die UNO erkennt die Annexion nicht an.

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