Innenminister fordert Verbot von AfD-Landesverbänden

Esada Kunic
Esada Kunic

Deutschland,

Nach dem Gerichtsurteil fordert Thüringens Innenminister Georg Maier ein Verbot von Landesverbänden der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.

Georg Maier afd
Thüringens Innenminister Georg Maier fordert ein Verbot einzelner Landesverbände der AfD. - keystone

Nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln drängt Thüringens Innenminister auf ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände.

Georg Maier sieht die Partei weiterhin als verfassungsfeindlich an, trotz der richterlichen Entscheidung, berichtet die «Welt».

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Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus, wie «t-online» berichtet.

Fünf Landesverbände der AfD als rechtsextremistisch eingestuft

Der SPD-Politiker betont gegenüber dem «Redaktionsnetzwerk Deutschland» seine unveränderte Einschätzung zur Partei, schreibt die «Welt». Maier sieht dies besonders für den AfD-Landesverband Thüringen als gültig an.

Die Einstufung des Thüringer Landesverbands als verfassungsfeindlich ist nach Maiers Angaben bereits rechtskräftig. Er fordert nun die Prüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht für diesen Landesverband.

Neben Thüringen sind auch die Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen als rechtsextremistisch klassifiziert. An diesen Einstufungen ändert die Kölner Eilentscheidung nichts, da sie nur die Bundespartei betrifft, berichtet «t-online».

Gericht sieht verfassungsfeindliche Bestrebungen

Maier bezeichnet die Kölner Entscheidung als vorläufig im einstweiligen Rechtsschutz, schreibt die «Welt». Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass hinreichende Gewissheit für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei besteht.

«Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen», so Maiers Interpretation des Urteils.

Die Instrumente der wehrhaften Demokratie sollten zur Anwendung kommen, fordert der Innenminister, wie «Nordbayern» berichtet. Eine Antragstellung beim Bundesverfassungsgericht halte er weiterhin für erforderlich.

Innenminister Dobrindt bleibt skeptisch

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU sieht sich in seiner Skepsis gegenüber einem Verbotsantrag bestätigt. Der Gerichtsbeschluss zeige, wie herausfordernd bereits die Einstufung einer Partei sei.

Die Hürden für ein Verbotsverfahren seien noch deutlich höher, betont Dobrindt laut «t-online». Die AfD müsse man wegregieren und nicht wegverbieten wollen, so seine Position.

alexander dobrindt afd
«Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen», sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. - keystone

Auch die Linke hält trotz der Kölner Entscheidung an ihrer Forderung nach einem Verbotsverfahren fest. Die Diskussion über den Umgang mit der AfD bleibt damit in der deutschen Politik hochaktuell.

Kommentare

Huldrych Ammann

Ein typischer Linker: Statt über eigenen unrühmlichen Bücher zu gehen, fordert er ein Verbot der Konkurrenz. So geht linke Demokratie. Wie damals in der UDSSR und noch heute in China.

User #1224 (nicht angemeldet)

Deutschland hat keine Verfassung als kann man nicht Verfassunsfeidlich sein.

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