Hessisches Finanzgericht verhandelt erneut über Gemeinnützigkeit von Attac
Das hessische Finanzgericht in Kassel verhandelt am Mittwoch (10.30 Uhr) erneut über die Gemeinnützigkeit der globalisierungskritischen Organisation Attac.

Das Wichtigste in Kürze
- Vielmehr setze sich die Organisation für konkrete Lösungen ein..
2016 bejahten die Kasseler Richter die Gemeinnützigkeit, 2019 hob der Bundesfinanzhof in München dieses Urteil aber auf. Die Begründung lautete, Attac betreibe keine allgemeine politische Bildungsarbeit.
Vielmehr setze sich die Organisation für konkrete Lösungen ein. Dies aber sprenge die Grenzen der Gemeinnützigkeit. Das Finanzgericht muss nun prüfen, ob der Attac-Trägerverein dennoch gemeinnützig bleiben kann, weil die Aktionen des Attac-Netzwerks ihm nicht zuzurechnen sind. (Az: 4 K 179/16)