Hessens Innenminister Beuth bestätigt 69 «NSU 2.0»-Drohschreiben

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Deutschland,

An 27 Personen des öffentlichen Lebens wurden eine Reihe an Droh-Emails mit dem Absender «NSU 2.0» geschickt. Der Polizei sind 69 davon bekannt.

Innenausschuss
Peter Beuth (CDU), Innenminister des Landes Hessen, nimmt an der Sitzung des Innenausschusses des hessischen Landtags teil. Beuth muss sich in der Affäre um rechtsextreme Drohmails an diesem Dienstag vor dem Innenausschuss des hessischen Landtags den kritischen Fragen der Abgeordneten stellen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • 27 Personen des öffentlichen Lebens in acht Bundesländern sind von Drohmails betroffen.
  • Die Daten dreier Betroffener stammt von drei hessischen Polizeisystemen.
  • Dem hessischen Landeskriminalamt sind 69 Drohmails bekannt.

Dem hessischen Landeskriminalamt (LKA) sind in der sogenannten Drohmailaffäre 69 Schreiben mit dem Absender «NSU 2.0» bekannt. Betroffen seien 27 Personen des öffentlichen Lebens und Institutionen in acht Bundesländern. So sagte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) am Dienstag in einer Sondersitzung des Innenausschusses im Wiesbadener Landtag zu der Drohmailaffäre.

Neun der Betroffenen wohnen demnach in Hessen, fünf von ihnen würden durch das LKA individuell betreut. Vier weitere Opfer gehören laut Beuth den hessischen Justiz- und Sicherheitsbehörden an. Die Schreiben seien überwiegend per E-Mail verschickt worden. Bei einem Grossteil der Empfänger seien Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen benutzt worden.

Daten aus hessischen Polizeisystemen

Die Daten dreier Betroffener stammten von drei unterschiedlichen Rechnern der hessischen Polizei. Daraus nähre sich der Verdacht, dass in diesen Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden hätten, sagte Beuth. Betroffen seien die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz, die hessische Linksfraktionschefin Janine Wissler und die Berliner Kabarettistin Idil Baydar.

Bisher gebe es jedoch keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Abfragen und den Drohschreiben, sagte Beuth. Es gebe auch keine Hinweise auf weitere Abfragen von hessischen Polizeirechnern in diesem Zusammenhang. «Dass im Zusammenhang mit diesen Bedrohungen zusätzlich noch Datenabfragen in den polizeilichen Systemen erfolgt sein könnten, ist ungeheuerlich». So bekräftigte Beuth im Landtag.

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