Grüne freuen sich über Verfassungsgerichtsurteil zum Wahlrecht für Behinderte
Die Grünen im Bundestag haben den Erfolg des unter anderem von ihnen eingereichten Eilantrags zur Europawahlteilnahme von behinderten Menschen in Vollbetreuung beim Bundesverfassungsgericht begrüsst.

Das Wichtigste in Kürze
- Fraktion hatte Eilantrag gemeinsam mit Linken und FDP gestellt.
Es sei ein «guter Tag» für die Demokratie und für die betroffenen Menschen, erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Hasselmann in der Nacht zum Dienstag in Berlin.
Das höchste deutsche Gericht hatte am Montagabend entschieden, dass die bislang gesetzlich vorgesehenen Wahlausschlüsse für behinderte Menschen in sogenannter Vollbetreuung nicht anzuwenden sind, wenn diese einen entsprechenden Antrag stellen. Die Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP hatten den Eilantrag gemeinsam gestellt.
Hintergrund war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende Januar, mit dem ein wortgleicher Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt worden war. Der Bundestag beschloss daraufhin im März zwar die Einführung eines inklusiven Wahlrechts, das aber nach dem Willen der Regierung noch nicht für die Europawahl am 26. Mai gelten sollte. Deswegen zogen Grüne, Linke und FDP erneut vor das Karlsruher Verfassungsgericht.