Europaparlament stimmt für Verbot von «Greenwashing» bei Produkten

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Frankreich,

«Greenwashing» von Produkten, die umweltfreundlicher dargestellt werden als sie eigentlich sind, soll zukünftig deutlich eingeschränkt werden.

EU Wahlen Europaparlament Strassburg
Europaparlament in Strassburg: Blick in den Plenarsaal. (Archivbild) - dpa

«Umweltfreundlich», «nachhaltig» oder «klimaneutral» – wenn es für solch vage Aussagen zur Umweltverträglichkeit von Produkten keinen Nachweis gibt, sollen sie nach dem Willen des EU-Parlaments künftig verboten werden. Die Abgeordneten gaben am Mittwoch in Strassburg grünes Licht für ein entsprechendes Vorhaben. Damit soll «Greenwashing», also dass Produkte umweltfreundlicher dargestellt werden als sie eigentlich sind, deutlich eingeschränkt werden.

Zulässig sollen künftig nur Nachhaltigkeitssiegel sein, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von Behörden genehmigt wurden. Hintergrund ist, dass diese Siegel bislang nicht unbedingt vergleichbar sind und es sich oft nicht nachprüfen lässt, wie umweltfreundlich Produkte tatsächlich sind. So will die EU Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführendem Marketing schützen.

Behauptungen über die Haltbarkeit werden härter überprüft

Verboten werden künftig auch Behauptungen über die Haltbarkeit von technischen Produkten wie zum Beispiel Waschmaschinen, wenn sie nicht bewiesen werden können. Ausserdem soll man Dinge erst dann austauschen müssen, wenn es wirklich nötig ist und – wie etwa bei Druckerpatronen – nicht schon vorher dazu aufgefordert werden.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüsste die Entscheidung: Immer mehr Menschen wollten einen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten, doch würden mit fragwürdigen Umweltversprechen in die Irre geführt. «Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen», so die Grünen-Politikerin. Zudem sei es nicht nur für die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel gut, wenn Produkte länger genutzt würden.

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder hatten sich zuvor bereits auf diesen Schritt geeinigt. Die Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen, damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann. Das gilt aber als Formsache. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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