Europäischer Gerichtshof urteilt zu Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Dienstag (09.00 Uhr) zu Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger.

Das Wichtigste in Kürze
- Das vorlegende Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen meint, der Ausschluss des Manns und seiner Töchter von Hartz IV verstosse gegen EU-Recht..
Nach deutschem Recht gilt eine umstrittene Ausschlussklausel, wenn sich EU-Bürger nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Der Kläger ist Pole. Er arbeitete früher in Deutschland, seine beiden Töchter gehen hier zur Schule. (Az: C-181/19)
Das vorlegende Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen meint, der Ausschluss des Manns und seiner Töchter von Hartz IV verstosse gegen EU-Recht. Der EuGH entscheidet, ob er dem folgt.