Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Montag (09.30 Uhr) in mehreren Fällen über Familiennachzug nach Deutschland.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Dieses Kind ist allerdings inzwischen ebenfalls volljährig..

In einigen Fällen geht es um den Nachzug von Eltern inzwischen volljähriger Kinder, die als unbegleitete Minderjährige in Deutschland ankamen und als Flüchtlinge anerkannt wurden. In einem anderen Fall will das Kind eines als Flüchtling anerkannten Syrers nach Deutschland kommen. (Az. C-273/20 u.a.)

Dieses Kind ist allerdings inzwischen ebenfalls volljährig. Das Bundesverwaltungsgericht legte dem EuGH nun die Frage vor, auf welchen Zeitpunkt es in solchen Situationen ankommt - den der Stellung eines Asylantrags oder den der Entscheidung darüber.

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