Kokain

St. Gallen: Kokain-ähnliches Schnupf-Pulver sorgt für Wirbel

Franz Welte
Franz Welte

Stadt St. Gallen,

Neuerdings ist das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen mit energisierendem Schnupfpulver konfrontiert.

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Das Schnupfpulver ist optisch kaum von Kokain oder anderen weissen Pulvern zu unterscheiden. - pd

Das Wichtigste in Kürze

  • Kokain-ähnliches Schnupf-Pulver sorgt derzeit bei St. Galler Ämtern für Aufsehen.
  • Es ist optisch kaum von Kokain oder anderen weissen Pulvern zu unterscheiden.
  • Sucht Schweiz äussert Bedenken.

Nach umfangreichen rechtlichen Abklärungen wurden die meist im Internet angebotenen Artikel mit dem Ziel, ein junges Publikum zu erreichen, schweizerisch als Gebrauchsgegenstände mit Schleimhautkontakt eingestuft.

Sie unterstehen damit den Sicherheitsanforderungen des Lebensmittelgesetzes. Ein angebotenes Produkt wurde vom Amt für Verbraucherschutz (AVSV) als nicht sicher eingestuft.

Sollten Behörden stärker vor neuartigen Konsumprodukten warnen?

Es verfügte ein Abgabeverbot und eine Rücknahme. Eine anfragende Firma brachte ihr Produkt aufgrund der vom AVSV geäusserten Sicherheitsbedenken nicht auf den Markt.

«Erinnern an Kokain»

Das AVSV beanstandet insbesondere, dass ausreichende Daten zur Sicherheit bei nasaler Anwendung fehlen. Mögliche Langzeitfolgen seien ungenügend erforscht. Es müsse von der Gefährdung der Nasenschleimhäute bei langfristigem Konsum ausgegangen werden.

Sucht Schweiz teilt diese Einschätzung und hält den Verkauf von energisierenden Schnupfpulvern für problematisch: «Aufgrund ihrer Aufmachung, ihrer Konsumform und ihren stimulierenden Wirkungen erinnern diese Schnupfpulver an Kokain und Ketamin, welche unterbewusst banalisiert und normalisiert werden, so wie es früher beispielsweise mit Kaugummizigaretten im Hinblick auf Tabakzigaretten angestrebt wurde.»

Kokain
Sucht Schweiz: «Aufgrund ihrer Aufmachung, ihrer Konsumform und ihren stimulierenden Wirkungen erinnern diese Schnupfpulver an Kokain und Ketamin.» (Symbolbild) - keystone

Es könne zu Verwechslungen mit illegalen Substanzen kommen. Es bestünden auch Zweifel an der tatsächlichen Unschädlichkeit der Inhaltsstoffe. Die Bewerbung des Sniffens als coole Konsumform sei aus der Sicht des Jugendschutzes verantwortungslos.

Grundsätzlich sollte bei solchen Produkten ein Nachweis der Unschädlichkeit erbracht werden, bevor sie die Erlaubnis für einen Verkauf erhalten. Sucht Schweiz macht auch darauf aufmerksam, dass vor einem Jahr der Verkauf von Schnupfpulvern in Frankreich verboten worden ist.

Hinweis

Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.

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Kommentare

User #2120 (nicht angemeldet)

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User #1348 (nicht angemeldet)

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