Ermittler haben am Dienstag die Landesparteizentrale der AfD in Düsseldorf durchsucht.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Sachzuwendungen - AfD: Vorwürfe sind falsch.
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Logo der AfD - dpa/DPA Picture Alliance/Archiv

Entsprechende Medienberichte bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Essen auf Anfrage. Zu den Hintergründen äusserte sich die Behörde zunächst nicht. Nach AfD-Angaben geht es um einen seit längerem bekannten Fall, bei dem der AfD-Politiker Guido Reil aus Essen «unerwünschte Unterstützung» von einer schweizerischen Firma erhalten habe. Der Fall sei gerichtlich aufgearbeitet.

Die Staatsanwaltschaft Essen führt bereits seit mehreren Monaten ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Sachzuwendungen an den AfD-Politiker. Bei diesen Zuwendungen geht es um eine Wahlkampf-Plakataktion für Reil im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2017.

Der nordrhein-westfälische AfD-Landessprecher Thomas Röckemann erklärte zu den Durchsuchungen, die Staatsanwaltschaft ermittele «gegen Unbekannt im Verdacht eines zwei Jahre zurückliegenden Verstosses gegen das Parteiengesetz». «Zum konkreten Tatvorwurf und gegen welche Person oder Personen sich der Verdacht richtet, lässt sich im Augenblick also nichts sagen und an Mutmassungen sollte man sich nicht beteiligen.» Die AfD werde sich zunächst «juristisch Akteneinsicht verschaffen».

Der AfD-Bundesverband wies die Vorwürfe am Abend vehement zurück. «Die Ermittlungen basieren offenbar allein auf veralteten Presseberichten», erklärte die Bundespartei. Der Vorwurf habe gelautet, im Landtagswahlkampf 2017 seien Unterstützungsleistungen der schweizerischen Goal AG zugunsten des damaligen Direktkandidaten Reil geflossen, welche die AfD als Spende im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 hätte angeben müssen.

Diese Vorwürfe seien «falsch». Sie seien daher bereits zum Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin gemacht worden. Die AfD habe von diesen Unterstützungsleistungen der Goal AG, bei denen es sich rechtlich noch nicht einmal um Spenden gehandelt habe, «keine Kenntnis».

Wegen dieser «unerwünschten Unterstützung» sei die Goal AG schon im August 2017 vom Landesverband NRW abgemahnt worden, erklärte der AfD-Bundesverband. Sie habe daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben. «Jede Zurechnung dieser Leistungen zur AfD scheidet daher aus», erklärte die Partei. Damit stehe fest, dass die AfD «nicht gegen Vorschriften des Parteiengesetzes verstossen» habe.

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