Entscheidung über Polizeieinsatz gegen AfD-Abgeordnete in Stuttgarter Landtag
Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg entscheidet heute (11.00 Uhr), ob die AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon in der Landtagssitzung vom 21. Dezember vergangenen Jahres zu Recht mit Hilfe der Polizei aus dem Plenarsaal entfernt wurden.

Das Wichtigste in Kürze
- Zudem wurden Räpple und Gedeon von drei Landtagssitzungen ausgeschlossen..
Landtagspräsidentin Muhterem Aras hatte beiden zunächst drei Ordnungsrufe erteilt und sie dann des Plenums verwiesen. Als sie der Aufforderung nicht folgten, rief Aras zum ersten Mal in der Geschichte die Polizei zu Hilfe.
Zudem wurden Räpple und Gedeon von drei Landtagssitzungen ausgeschlossen. Die Abgeordneten reichten dagegen Klage ein. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart hat die Frage zu klären, ob die Massnahme angemessen war. Die Abgeordneten hatten zuvor mit Zwischenrufen die Landtagspräsidentin scharf kritisiert, was den parlamentarischen Regeln widerspricht.