Deutscher Anwaltverein befürwortet Entkriminalisierung von Schwarzfahren

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Deutschland,

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürwortet die Pläne der Bundesregierung, die Einstufung des Schwarzfahrens als Straftat zu überprüfen.

U-Bahn in Berlin
U-Bahn in Berlin - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Plädoyer für Ordnungswidrigkeit statt Straftat.

Der DAV plädiere seit Jahren für die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit, erklärte Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien, am Dienstag in Berlin. Verfolgung und Ahndung als Straftat verursachten unverhältnismässig hohe Kosten, «belasten die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden unnötig und stehen dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen».

Die Kosten für die Verfahren und Gefängnisstrafen seien im Verhältnis zu den erschlichenen Leistungen unverhältnismässig hoch, erklärte Walentowski weiter. Zudem bleibe den Behörden kein Ermessensspielraum. Wer sich den Fahrschein nicht leisten könne, werde kriminalisiert, und wer die Geldstrafe nicht bezahlen könne, müsse ins Gefängnis.

«Ihr Verhalten ist aber nicht sozialschädlich und eine Kriminalisierung daher nicht im Sinne des Gemeinschaftsschutzes.» Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts schreibe vor, auf Strafverfolgung nur als letztes Mittel zurückzugreifen, argumentierte Walentowski.

Der «Spiegel» hatte berichtet, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Strafrecht systematisch überprüfen wolle und dabei unter anderem das Schwarzfahren im Blick habe. Buschmann sagte dem Magazin, gerade das Strafrecht sei «keine Allzweckwaffe, sondern als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur letztes Mittel».

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