Hartz IV

    Chronisch kranker Teilzeitstudent hat Anspruch auf Hartz IV

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    Deutschland,

    Wer in Teilzeit studiert, kann Hartz IV beanspruchen.

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    Jobcenter - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Gericht: Mit Bafög kann Teilzeitstudium dagegen nicht gefördert werden.

    Mit Bafög kann er dagegen nicht unterstützt werden, entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt laut Mitteilung vom Dienstag. Es ging um einen an Epilepsie erkrankten Mann, der aufgrund seiner chronischen Krankheit nicht in Vollzeit studiert. (Az. L 9 AS 535/20 B ER)

    Sein Antrag auf Bafög wurde abgelehnt, weil er zwischendurch die Fachrichtung gewechselt hatte. Daraufhin beantragte er Arbeitslosengeld II, was das Jobcenter aber nicht bewilligte. Der Student zog vor Gericht, welches das Jobcenter nun dazu verurteilte, ihm das Arbeitslosengeld zu zahlen.

    Ein Teilzeitstudium könne nicht durch Bafög gefördert werden, hiess es zur Begründung, weil es die Arbeitskraft des Studenten nicht voll in Anspruch nehme. In diesen Fällen sei Hartz IV darum nicht ausgeschlossen.

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