Wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat, nimmt die Schweiz Flüchtlinge aus Krisengebieten weiterhin auf.
Bundesrat
Syrische Flüchtlingskinder in einem Lager in Libanon. Der Bundesrat will besonders Schutzbedürftige weiterhin aufnehmen. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Jahr sollen maximal 800 Schutzbedürftige aus Krisengebieten aufgenommen werden.
  • Diesen Entscheid hat der Bundesrat für die Jahre 2020 und 2021 gefällt.
  • Das wichtigste Ziel sei aber, den Flüchtlingen Schutz in der Heimat zu gewähren.

Die Schweiz nimmt auch 2020 und 2021 pro Jahr bis zu 800 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge direkt aus Krisengebieten auf. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.

Maximal 20 Prozent des Programms sollen für kurzfristige Notsituationen verwendet werden können.

Im November wurde entschieden, dass sich die Schweiz weiterhin am Resettlement-Programm des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) beteiligt. Nun hat er die Umsetzung des Konzepts verabschiedet. Es war von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden und weiteren Organisationen gemeinsam erarbeitet worden.

Bundesrat will Engagement fortführen

Das Konzept sieht vor, dass der Bundesrat alle zwei Jahre ein Resettlement-Programm von 1500 bis maximal 2000 Flüchtlingen verabschiedet. Vorgängig sollen jeweils die Kantone konsultiert und die staatspolitischen Kommissionen des Parlaments informiert werden.

Seit dem Zweiten Weltkrieg hat die Schweiz immer wieder Kontingentsflüchtlinge aufgenommen. Nach einem Unterbruch beschloss der Bundesrat 2013, dieses Engagement fortzuführen. Neu ist nun die Einführung von Programmen im Zweijahresrhythmus. Das erhöhe die Planbarkeit für die Kantone, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig seien, schreibt der Bundesrat.

Aufgenommen werden im Rahmen von Resettlement Personen, die das UNHCR als Flüchtlinge anerkannt hat. Zudem müssen sie eine erhöhte Schutzbedürftigkeit aufweisen, welcher dem Erstasylland nicht gerecht werden kann. Eine weitere Voraussetzung sei die Bereitschaft zur Integration in der Schweiz.

Flüchtlinge müssen sich Sicherheitsüberprüfung unterziehen

Ein wichtiges Augenmerk gelte auch der Sicherheit. Bereits das UNHCR unterzieht die Flüchtlinge einer Sicherheitsüberprüfung. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, werden nicht aufgenommen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überprüft in jedem Einzelfall, ob die Aufnahmekriterien erfüllt sind und ob allfällige Ausschlussgründe vorliegen. Zu diesem Zweck führt es mit jeder der über 14-jährigen Personen vor Ort eine Anhörung durch. Der Bundesrat kann die Aufnahme von Kontingentsflüchltingen jederzeit sistieren - insbesondere dann, wenn die Asylgesuchszahlen stark ansteigen.

Das oberste Ziel sei es immer, Flüchtlingen in der Herkunftsregion Schutz zu gewähren. Oder auch, die Rückkehr ins Heimatland zu fördern, hielt der Bundesrat im November fest. Bei verschiedenen Konflikten sei eine Rückkehr aber nicht möglich.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratUNHCRMigration