Der Bundesrat lässt die Revision des Steuerstrafrechts fallen. Seine Pläne waren in den Räten auf Widerstand gestossen. Die Wirtschaftskommissionen beider Parlamentskammern forderten daher mit Motionen, auf das Projekt zu verzichten.
Banken
Eine Uno-Berichterstatterin hat einen Artikel im Schweizer Bankengesetz scharf kritisiert. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat wollte das Steuerstrafrecht dem Ausland angleichen.
  • Die Wirtschaftskommissionen beider Parlamentskammern forderten daher mit Motionen, auf das Projekt zu verzichten.
  • Der Bundesrat ist mit den Vorstössen einverstanden.

Der Bundesrat ist mit den Vorstössen einverstanden, wie er am Donnerstag bekannt gab. Eine Begründung lieferte er in der Antwort auf die Motionen nicht. Der Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts würde einen Ausweg aus dem anhaltenden Streit um das Bankgeheimnis eröffnen.

Die Pläne des Bundesrats hatten zur Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» geführt, die das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern will. Die Initianten wollen sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.

Nach Ansicht des Bundesrats würden damit die heute geltenden Regeln nicht nur bewahrt, sondern sogar aufgeweicht. Die Räte sind gespalten: Der Nationalrat unterstützt die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnt beides ab. Mit den Motionen wollten die Kommissionen einen Ausweg aus der verfahrenen Situation aufzeigen.

Der Bundesrat hatte zur Revision des Steuerstrafrechts eine Vernehmlassung durchgeführt. 2015 legte er das Projekt bis zur Abstimmung über die Bankgeheimnis-Initiative auf Eis. Finanzminister Ueli Maurer hatte in den Räten jedoch bereits angedeutet, dass der Bundesrat auf die Motionen einsteigen könnte.

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