Drei Jahre nach der Ausstrahlung des sogenannten Schmähgedichts ist der Satiriker Jan Böhmermann mit einer Unterlassungsklage gegen das Bundeskanzleramt wegen Kritik der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gescheitert.
Böhmermann unterliegt gegen Kanzleramt
Böhmermann unterliegt gegen Kanzleramt - dpa/AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Verwaltungsgericht: Wiederholung von Merkels Formulierung nicht zu erwarten.

Da eine Wiederholung von Merkels Formulierung nicht zu erwarten sei, befand das Berliner Verwaltungsgericht die Forderung am Dienstag für unzulässig. Auch sei die öffentliche Erklärung ihrer Kritik nicht rechtswidrig gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Rautgundis Schneidereit bei der Urteilsverkündung.

Böhmermann hatte erwirken wollen, dass Merkel ihre Kritik an seinem Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zurücknehmen muss. Böhmermann hatte das Gedicht in seiner ZDF-Sendung «Neo Magazin Royale» vom 31. März 2016 vorgetragen. Er löste damit sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland heftige Reaktionen aus.

Konkret kritisierte Böhmermanns Verteidiger vor Gericht, dass im Onlineauftritt der Bundesregierung weiter das Protokoll einer Bundespressekonferenz vom April 2016 zu finden sei. Dort hatte Regierungssprecher Steffen Seibert Merkels Kritik an dem Gedicht wiedergegeben.

Seibert hatte gesagt, Merkel habe mit dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu telefoniert - dabei sei es auch um das Schmähgedicht gegangen. Die beiden hätten sich darauf geeinigt, dass der Text «bewusst verletzend» sei. Wenige Tage später bezeichnete Merkel diese Formulierung als «Fehler».

Das Verwaltungsgericht erkannte an, dass Merkel «sich bereits im April 2016 von ihrer Äusserung distanziert» habe. Zudem habe das Bundeskanzleramt im Gerichtsverfahren eine Wiederholung ausgeschlossen.

Die Richterin sagte, bei dem Protokoll der Pressekonferenz handle es sich um blosse «chronistische Dokumentation». Zudem habe die Formulierung keine «juristischen Begriffe» enthalten. Sie sei daher auch keine unzulässige juristische Bewertung des Gedichts.

Auch sei die öffentliche Erklärung nicht rechtswidrig gewesen, weil Merkel sich auf ihre Kompetenz zur Staatsleitung stützen könne. Schneidereit erinnerte zudem daran, dass Merkel wiederholt den hohen Wert der Pressefreiheit betont habe.

Regierungssprecher Seibert habe schliesslich nur wiedergegeben, was die Kanzlerin und Davutoglu besprochen hätten. Dies sei durch das «Ziel transparenten Regierungshandelns» berechtigt, sagte Schneidereit.

Böhmermanns Verteidiger zeigte sich trotz der Niederlage «zufrieden». Die Bundesregierung habe beim Prozess nochmal erklärt, dass sie die Äusserung bedaure und diese nicht wiederholt werde.

«Das ist das Wichtigste, was wir in diesem Prozess wollten und damit sind wir ganz zufrieden», sagte Anwalt Reiner Geulen. Ob Böhmermann Antrag auf Zulassung von Berufung stellen wird, war noch unklar.

Die Affäre belastete das deutsch-türkische Verhältnis lange. Erdogan ging gegen den Satiriker juristisch vor, was grosses Aufsehen erregte. Strafrechtlich blieb die Sache für Böhmermann folgenlos.

Im zivilrechtlichen Unterlassungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg aber unterlag der Satiriker. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte im vergangenen Mai in einem Berufungsverfahren das Verbot wesentlicher Passagen.

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