Beschluss des Verfassungsgerichts zu Polizeieinsatz in Bundestagsbüros
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) einen Beschluss zu einem umstrittenen Polizeieinsatz in Abgeordnetenbüros des Bundestags beim Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im September 2018.

Das Wichtigste in Kürze
- Brandt sieht durch den Einsatz seine Rechte als Abgeordneter verletzt..
Beamte der Bundestagspolizei waren in die Büros des Linken-Abgeordneten Michel Brandt ohne dessen Zustimmung eingedrungen, weil dort Ausdrucke kurdischer Flaggen an den Fenstern hingen. Der Abgeordnete erhob deshalb Organklage gegen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). (Az. 2 BvE 2/19)
Brandt sieht durch den Einsatz seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Er will feststellen lassen, dass die Bundestagspolizei nicht ohne weiteres in seine Büros eindringen könne. Dem Verfahren kommt deshalb eine grundsätzliche Bedeutung zu. Für den Bundestag gibt es eine eigene Polizei, die für Sicherheit und Ordnung in allen Gebäuden sowie auf den Grundstücken zuständig ist. Der Bundestagspräsident übt dabei die Polizeigewalt aus. Deshalb richtet sich die Klage Brandts gegen den amtierenden Präsidenten Schäuble.