Berliner Verwaltungsgericht verhandelt über Kosten pandemiebedingter Rückholflüge
Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt am Freitag (10.30 Uhr) über die Kosten von Rückholflügen während der Coronapandemie.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesrepublik Deutschland verlangte anschliessend gestaffelt nach dem Abholgebiet von den Passagieren eine Beteiligung an den Kosten..
Als es ab März 2020 mit der Ausbreitung der Pandemie zu einer weitgehenden Einstellung des kommerziellen Flugverkehrs kam, organisierte das Auswärtige Amt sogenannte Repatriierungsflüge für Deutsche im Ausland. Insgesamt wurden rund 67.000 Menschen auf 270 Flügen zurückgeholt - zu Kosten von 95 Millionen Euro.
Die Bundesrepublik Deutschland verlangte anschliessend gestaffelt nach dem Abholgebiet von den Passagieren eine Beteiligung an den Kosten. Hiergegen klagen nun insgesamt neun Betroffene mit der Begründung, dass die herangezogene Rechtsgrundlage nicht anwendbar sei. Durch den Corona-Lockdown seien ihnen erhebliche Kosten entstanden, die sie bisher nicht ersetzt bekommen hätten. Die zusätzlichen Erstattungsforderungen der Bundesrepublik seien deshalb für sie ? zumindest in voller Höhe ? nicht tragbar. Auch seien die geforderten Beträge unangemessen, weil sie weitaus günstigere Rückflüge gebucht hätten.