Afghanische Ortskräfte und ihre Familien hätten laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» bereits Ende Juni aus dem nordafghanischen Masar-i-Scharif in Sicherheit gebracht werden können.
Strasse in Masar-i-Scharif
Strasse in Masar-i-Scharif - HO/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Operation scheiterte offenbar an Streit um Visaanforderungen.

Für den 25. Juni habe das Bundesverteidigungsministerium zwei Charterflugzeuge organisiert gehabt, berichtete das Blatt in seiner Donnerstagsausgabe. Die Operation sei damals aber an Streitigkeiten um Pass- und Visaanforderungen gescheitert.

Dem «SZ»-Bericht zufolge waren die Maschinen bei zwei spanischen Airlines bestellt worden, um 60 afghanische Ortskräfte der Bundeswehr und ihre Familienangehörigen auszufliegen. Bis zu 300 Menschen hätten so in Sicherheit gebracht werden können - vier Tage vor dem Ende des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan. Die Bundeswehr hatte in Masar-i-Scharif ihren Hauptstützpunkt in Afghanistan gehabt.

Die Flüge seien aber wegen bürokratischer Hindernisse nicht zustande gekommen, hiess es. «Zu dem geplanten Durchführungszeitpunkt konnten die Voraussetzungen wie Pass und Visa für die sichere Abfertigung der möglichen Passagiere vor Ort nicht mehr erfüllt werden», zitierte die «SZ» einen Sprecher des Verteidigungsministeriums. Dabei sei es vor allem darum gegangen, die Ortskräfte und ihre Angehörigen einerseits zweifelsfrei zu identifizieren und vor der Ausreise zu prüfen, ob sie berechtigt seien, nach Deutschland gebracht zu werden.

Das Bundesinnenministerium hatte sich monatelang geweigert, das Verfahren für die Aufnahme der Ortskräfte zu vereinfachen. Erst vergangene Woche, als sich die Sicherheitslage in Afghanistan durch den Vormarsch der radikalislamischen Taliban bereits dramatisch verschlechtert hatte, hatte Innenminister Horst Seehofer (CSU) zugestimmt, dass afghanische Ortskräfte auch ohne Einreisepapiere nach Deutschland kommen könnten. Für viele war es da jedoch bereits zu spät. Zum weiteren Schicksal der Ortskräfte aus Masar-i-Scharif und ihrer Familien liegen keine Angaben vor.

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