Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt vollständige Schliessung von Fitnessstudios

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    Als erstes Obergericht hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Regelung des derzeit geltenden teilweisen Lockdowns gekippt.

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    Justitia - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Keine Rechtsmittel gegen Beschluss möglich.

    Die vollständige Schliessung von Fitnessstudios in Bayern ist nach einem am Donnerstag in München veröffentlichten Beschluss hinfällig. Sie verstosse gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschieden die Richter zu einem Eilantrag eines Fitnessstudiobetreibers.

    Gegen die seit dem 2. November in ganz Deutschland geltenden Beschränkungen gibt es eine Vielzahl von Klagen. Zahlreiche Gerichte bestätigten bisher die aktuellen Landesverordnungen, so bestätigten etwa die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und im Saarland auch die Schliessung von Fitnessstudios. Hingegen setzte der bayerische Verwaltungsgerichtshof die entsprechende Regelung in der dortigen Landesverordnung ausser Vollzug und liess auch keine Rechtsmittel dagegen zu.

    Mit der Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag eines Betreibers eines Fitnessstudios zum Teil statt. Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schliessung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schliessung sei nicht verhältnismässig, weil Individualsport nach der Verordnung zulässig bleiben solle. Dies müsse auch für Fitnessstudios gelten.

    Den Antrag des Betreibers auf Ausservollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht aber ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sportbetriebe stark beschränkt werde, entschieden die Münchner Richter.

    Am Dienstag hatte in Hamburg das Verwaltungsgericht in erster Instanz ebenfalls einem Eilantrag gegen die Schliessung mehrerer Fitnessstudios stattgegeben. Hier stand eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zunächst aber noch aus. Die Hamburger Richter hatten ihre Entscheidung mit einer generellen Kritik an der Gesetzeslage verbunden.

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