Der an die BA.5-Variante angepasste Impfstoff soll nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bald zu Verfügung stehen.
Karl Lauterbach
Karl Lauterbach - AFP

Das Vakzin werde ab Mitte kommender Woche ausgeliefert, sagte Lauterbach am Freitag im Bundesrat. Der bereits seit einigen Wochen verfügbare BA.1-Impfstoff werde inzwischen ausgeliefert. «Wir haben so viel Impfstoff, dass wir in den nächsten Wochen jeden impfen können, der geimpft werden möchte.»

Der BA.5-Impfstoff war erst am Montag von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassen worden. Lauterbach verwies darauf, dass auch der bereits verfügbare BA.1-Impfstoff gut vor den aktuellen Varianten schütze. Offen ist aber bislang, welcher Impfstoff für welche Gruppen empfohlen wird. Die zuständige Pandemie-Impfkommission habe in den vergangenen Tagen zweimal getagt. «Wir werden in der nächsten Woche entsprechende Empfehlungen bekommen.»

Nach Lauterbachs Worten ist noch offen, wie sich die Pandemie in Herbst und Winter entwickeln wird. Für am wahrscheinlichsten halte er ein «mittleres Szenario» mit «sehr ansteckenden Varianten, die nicht ganz so schwer verlaufen», sagte er vor der Länderkammer.

Lauterbach verwies zudem darauf, dass noch immer rund hundert Menschen täglich wegen einer Corona-Erkrankung sterben. «Ich möchte nicht, dass wir uns daran gewöhnen.» Der Bundesgesundheitsminister äusserte sich anlässlich der abschliessenden Beratungen des neuen Infektionsschutzgesetzes im Bundesrat. Er verteidigte dabei die neuen Massnahmen gegen Kritik aus den Ländern.

Der Minister wies insbesondere die Forderung zurück, dass der Bund den Ländern in dem Gesetz genaue Vorgaben dazu machen solle, ab welchen Schwellenwerten bestimmte Massnahmen greifen sollen. Notwendig sei vielmehr eine «Gesamtschau» mit verschiedenen Komponenten - etwa die Fallzahlen, die Auslastung der Intensivstationen oder die Virenbelastung. Diese Gesamtschau gehe meistens in eine Richtung. «Damit können wir auch arbeiten», sagte Lauterbach.

Der Bundesrat stimmte für das neue Gesetz, das bundesweite Maskenpflichten im Fernverkehr sowie in Arztpraxen und Krankenhäusern vorsieht. Die neuen Massnahmen sollen vom 1. Oktober bis 7. April gelten.

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