Nach dem Bundesrat lehnt auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK) die Begrenzungsinitiative ab, welche die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU verlangt. Sie will damit in diesen hektischen Tagen ein positives Signal nach Brüssel senden.
Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) begründete das Nein der Aussenpolitischen Kommission zur Begrenzungsinitiative am Mittwoch auch damit, ein positives Signal an die EU zu senden. In diesen Tagen ist es hektisch geworden um die bilateralen Beziehungen.
Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) begründete das Nein der Aussenpolitischen Kommission zur Begrenzungsinitiative am Mittwoch auch damit, ein positives Signal an die EU zu senden. In diesen Tagen ist es hektisch geworden um die bilateralen Beziehungen. - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid fiel mit 17 zu 8 Stimmen und «nach intensiven Diskussionen», wie APK-Präsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) am Mittwochnachmittag vor den Bundeshausmedien bekanntgab.

Weil die Initiative «zentral für die Zukunft der Schweiz» sei, habe die Kommission fast zwei Stunden darüber debattiert.

Die Mehrheit sieht mit einem Ja zur Initiative den bilateralen Weg und den Wohlstand in der Schweiz gefährdet. «Wenn die Personenfreizügigkeit aufgehoben würde, wäre die Exportwirtschaft nicht mehr wettbewerbsfähig», sagte Schneider-Schneiter.

Zudem sei die Zuwanderung aus der EU klar rückläufig. Zwischen 2013 und 2018 hätten sich die Zahlen halbiert. Die bestehenden Instrumente wie die Flankierenden Massnahmen und Stellenmeldepflicht federten die Zuwanderung genügend ab.

Die Minderheit - die geschlossene SVP-Fraktion in der Kommission - ist dagegen der Meinung, die Personenfreizügigkeit habe der Schweiz weit mehr Schaden zugefügt als geholfen, wie Thomas Aeschi (SVP/ZG) sagte. Der Rechtsanspruch von 500 Millionen EU-Bürgern, in die Schweiz einwandern zu können, müsse gestoppt werden.

Die negativen Auswirkungen seien allgegenwärtig: Die Infrastruktur sei am Anschlag, die älteren Arbeitnehmenden würden immer mehr in die Arbeitslosigkeit abgeschoben. Dagegen helfe nur eine Begrenzung der Zuwanderung, wie sie die Initiative fordert.

Hinter der Initiative «für eine massvolle Zuwanderung» (Begrenzungsinitiative) stehen neben der SVP die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns). Bei einem Ja hätte der Bundesrat ein Jahr Zeit, um mit der EU die Beendigung der Personenfreizügigkeit auszuhandeln. Gelingt das nicht, müsste er das Abkommen einseitig kündigen.

Im Grunde spielt die APK in diesem Geschäft nur eine Nebenrolle. Sie verfasst einen Mitbericht an die federführende Staatspolitische Kommission (SPK), die das Geschäft Ende Monat beraten wird.

Dass die Nein-Empfehlung der Aussenpolitischen Kommission trotzdem so öffentlichkeitswirksam kommuniziert wurde, hat auch mit der angespannten Lage im EU-Dossier zu tun, wie APK-Präsidentin Schneider-Schneiter zugab. «In der Kommission wurde mehrmals betont, dass es wichtig sei, ein positives Signal nach Brüssel zu senden.»

Das Rahmenabkommen an sich sei jedoch kein Thema gewesen. Justizministerin Karin Keller-Sutter habe auch nichts Neues in diesem Dossier sagen können. «Selbstverständlich sind wir aber alle gespannt, welche Entscheide in Brüssel getroffen werden.»

Mit dem jüngsten Entscheid, das Rahmenabkommen vorläufig nicht zu unterzeichnen, ging der Bundesrat auf Konfrontationskurs mit der EU. Diese hat in den vergangenen Tagen denn auch ihre Muskeln spielen lassen und der Verlängerung der Äquivalenzanerkennung für die Schweizer Börse vorläufig nicht zugestimmt.

Die EU-Kommission begründete dies mit einem «Mangel an Fortschritt» beim institutionellen Rahmenabkommen. Aus Sicht der Brüsseler Behörde ist es ein faires Abkommen, bei dem die EU «an ihre Grenze» gegangen sei. In der Schweiz sei «der politische Wille, den wir sehen müssen, nicht vorhanden».

Doch noch ist es nicht zu spät für eine Verlängerung der Börsenäquivalenz. Denn gemäss Informationen der EU-Kommission könnten die Mitgliedstaaten innert fünf Tagen einen Entscheid fällen. Aus EU-Kommissionskreisen hiess es am Dienstag, auch kurzfristigere Entscheidungen seien möglich. Dazu brauchen die EU-Staaten aber eine positive Empfehlung der EU-Kommission.

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