Rechtsanwälte und Notare müssen verdächtige Immobilientransaktionen melden.
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50-Euro-Scheine - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bekämpfung von Geldwäsche wichtiger als Verschwiegenheitspflicht.
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Die neue Verordnung im Geldwäschegesetz sei mit ihrer Verschwiegensheitspflicht vereinbar, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Es wies den Eilantrag eines Anwalts und Notars dagegen zurück. (Az. VG 12 L 258/20)

Die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien war im Oktober in Kraft getreten. Demnach müssen Auffälligkeiten beim Kauf und Verkauf von Immobilien der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldet werden. Das kann zum Beispiel ein Preis sein, der deutlich vom Verkehrswert abweicht, oder eine gefälschte Vollmacht.

Der Kläger wollte dieser Meldepflicht nicht nachkommen. Er sei zur Verschwiegenheit verpflichtet, und die Meldepflicht stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in seine Berufsfreiheit dar, argumentierte er. Das Gericht sah das anders: Die Pflicht zur Verschwiegenheit gelte laut Berufsordnung für Rechtsanwälte nämlich nicht, wenn andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zuliessen. Ähnlich sei es bei Notaren.

Der Gesetzgeber verfolge hier ein legitimes Ziel, hiess es vom Gericht. Vor dem Hintergrund einer erhöhten Gefährdungslage für Geldwäsche gerade im Bereich von Immobilien sei dies nicht zu beanstanden. Das Interesse des Klägers trete hinter die effektive Bekämpfung von Geldwäsche zurück, die im öffentlichen Interesse liege. Gerade Geldwäsche schädige das Gemeinwesen wirtschaftlich, teilte das Gericht mit.

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