AfD reicht Klage gegen Bundesamt für Verfassungsschutz ein
Die AfD will nicht länger öffentlich vom Verfassungsschutz als «Prüffall» bezeichnet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Partei will nicht länger öffentlich als «Prüffall» bezeichnet werden.
Die Partei habe daher Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, sagte am Mittwoch ein AfD-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht von WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» (Donnerstagsausgabe). Zunächst hatte der Sprecher zudem von einer Strafanzeige gesprochen. Seine Angaben korrigierte er später.
Die Bekanntmachung des Prüffalls durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erschwere «die Ausübung der parteilichen Tätigkeit» in «erheblichem Masse», zitierten die Medien aus der 97 Seiten umfassenden Klageschrift vom 4. Februar. Der Verfassungsschutz hatte vergangenen Monat die AfD insgesamt zu einem sogenannten Prüffall erklärt, bei dem offen zugängliche Quellen ausgewertet werden.
Weil damit aber noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese «öffentlich-diskreditierende Mitteilung», argumentiert die AfD in der Klageschrift. Für jede Wiederholung dieser Formulierung soll das BfV nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen.