2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg vorläufig ausser Vollzug gesetzt

AFP
AFP

Deutschland,

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die 2G-Regelung an Hochschulen in dem Bundesland vorläufig ausser Vollzug gesetzt.

Eine Studentin arbeitet am Laptop
Eine Studentin arbeitet am Laptop - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwaltungsgerichtshof gibt Eilantrag von ungeimpftem Studenten statt.

Er gab am Freitag dem entsprechenden Eilantrag eines Studenten statt, der nicht geimpft ist und laut Studienordnung an Präsenzveranstaltungen teilnehmen muss. Aus der Vorschrift ergebe sich nämlich nicht, zu welchen Vorkehrungen Hochschulen im Hinblick auf ungeimpfte Studierende verpflichtet seien, um die Studierbarkeit zu gewährleisten, erklärte das Gericht.

Laut Grundgesetz dürften alle Deutschen ihre Ausbildungsstätte frei wählen. Die 2G-Pflicht in der Coronaverordnung des Landes greife in dieses Recht ein, weil ungeimpfte Studierende an den meisten Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen könnten. Einen Antrag des Studenten gegen die Kontaktbeschränkungen und weitere Einschränkungen im Freizeitbereich lehnte der Gerichtshof dagegen ab.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Vonn
439 Interaktionen
Wurde schon operiert
Wladimir Putin Donald Trump
168 Interaktionen
Selenskyj schäumt

MEHR IN POLITIK

3 Interaktionen
Lissabon
11 Interaktionen
Kiew
21 Interaktionen
Washington
5 Interaktionen
Bangok

MEHR AUS DEUTSCHLAND

6 Interaktionen
Rheinfelden AG
zukontrolleur angriff
«Geplante Hochzeit»
Bundesliga BVB VfL Wolfsburg
3 Interaktionen
Bundesliga