Der Bundesrat plant, weniger Ackerland für neue Biodiversitätsflächen zu berücksichtigen.
Agrarpolitik
Der Bundesrat beabsichtigt, eine geringere Fläche landwirtschaftlicher Nutzfläche für die Schaffung neuer Biodiversitätsflächen einzubeziehen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Bundesrat will weniger Ackerland für neue Biodiversitätsflächen berücksichtigen als bisher geplant. Dies ist eine von zahlreichen Bestimmungen, die der Bundesrat am Mittwoch mit dem Verordnungspaket zur Agrarpolitik ab 2022 in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Konsultation dauert bis zum 1. Mai. Die Änderungen betreffen vor allem die sozialen und wirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaft und sind bereits bekannt.

So soll sich der Bund etwa an den Prämien für Ernteversicherungen beteiligen können. Ferner müssen künftig für den Bezug von Direktzahlungen Partnerinnen und Partner, die auf dem Betrieb mitarbeiten, sozialversichert sein. Der Bundesrat hat nun einige Präzisierungen vorgenommen.

Verschiebung im ökologischen Leistungsnachweis

Dies betrifft auch die neuen Biodiversitätsflächen. Im vergangenen Dezember verlangte das Parlament mit der Annahme einer Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli die Verschiebung der 3,5-Prozent-Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis auf 2025. Nun wird auch eine «Flexibilisierung» der Anforderungen an die 3,5 Prozent im Ackerbau vorgenommen, wie Vertreter des Bundesamts für Landwirtschaft am Mittwoch an einem Hintergrundgespräch bekanntgaben.

Konkret müssen nur 3,5 Prozent der offenen Ackerfläche als Biodiversitätsflächen angelegt werden. Bisher umfasste die Prozentangabe neben der offenen Ackerfläche auch die Kunstwiesen. Mit diesem Schritt wird die Wirkung um 40 Prozent reduziert: Es sind nur 5600 Hektaren statt 9300 neue Flächen im Ackerbau vorgesehen.

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