Der Ständerat ist am Donnerstag dem Bundesrat gefolgt und hat entsprechenden Änderungen im Embargogesetz zugestimmt.
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Ständeräte stimmen ab. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid im Ständerat fiel mit 38 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.
  • Allerdings brachte der Ständerat auch Änderungen an der Vorlage an.

Das Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition und anderer Güter aus Russland und der Ukraine soll aufrechterhalten werden. Der Ständerat ist am Donnerstag dem Bundesrat gefolgt und hat entsprechenden Änderungen im Embargogesetz zugestimmt.

Der Entscheid im Ständerat fiel mit 38 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Mit den Änderungen ist es dem Bundesrat zudem möglich, in vergleichbaren Fällen künftig nicht mehr auf die Bundesverfassung zurückgreifen zu müssen.

Gestützt auf das Embargogesetz werden heute Sanktionen der Uno oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) durchgesetzt. Die so ergriffenen Massnahmen sind auf vier Jahre beschränkt und können einmal verlängert werden. Massnahmen, die darüber hinausgehen, stützt der Bundesrat heute auf die Bundesverfassung ab.

Änderungen an der Vorlage

Allerdings brachte der Ständerat auch Änderungen an der Vorlage an. Der Bundesrat solle nicht nur Massnahmen gegen Staaten, sondern auch gegen Personen oder Entitäten ausweiten können, die von diesen Zwangsmassnahmen nicht erfasst sind, wenn es die «Wahrung der Interessen des Landes» erfordert. Diesem Passus wurde mit 36 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Der Bund muss zudem sicherstellen, dass schweizerische Unternehmen bei der Umsetzung der Sanktionsmassnahmen im internationalen Vergleich nicht benachteiligt werden. Die Änderung, dass der Bundesrat autonom auch Sanktionen gegen Personen verhängt, die schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechte oder ähnliche Verbrechen begangen haben, wurde mit 29 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

«Das wäre eine grundsätzliche Abkehr der Schweizer Neutralitätspolitik», sagte Bundespräsident Guy Parmelin. Die Schweiz verhänge heute Sanktionen nicht autonom, sondern schliesse sich internationalen Strafmassnahmen an.

Rat folgte der Argumentation Parmelins

Viele Staaten würden derzeit prüfen, autonom Sanktionen gegen Personen zu ergreifen, die Menschenrechte verletzten, argumentierte Carlo Sommaruga (SP/GE), der den Minderheitsantrag stellte. Es handle sich auch nicht um einen Paradigmenwechsel, «weil es sich nicht um Sanktionen gegen Staaten, sondern um Sanktionen gegen Personen handelt, die das internationale Recht verletzt haben».

Er kenne die internationalen Entwicklungen, entgegnete Parmelin. «Aber ein solcher Wechsel braucht eine genaue Abwägung auf einer guten Grundlage», sagte er. Der Rat folgte schliesslich der Argumentation Parmelins.

Das Geschäft geht mit den Änderungen des Ständerats an den Nationalrat.

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