Vorstösse lösen Debatte über ungenutzte ehemalige Armeewaffen aus
Ehemalige Armee-Schusswaffen sollen nicht länger in Kellern und Schränken herumstehen. Der Nationalrat diskutiert im Juni über die Pflicht, nicht mehr für den Schiesssport benötigte Waffen einzuziehen. Was helfen soll, Tötungsdelikte zu verhindern, weckt Widerstand.

Anlass ist eine Motion von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP/ZH). Sie verlangt eine gesetzliche Pflicht zum Einzug von nicht genutzten, privatisierten Armee-Schusswaffen. Konkret sollen Waffen eingezogen werden müssen, wenn die Besitzerinnen und Besitzer sie zehn Jahre lang nicht mehr für den Schiesssport verwendet haben.
Über dreissig Mitglieder der linken Fraktionen unterstützen die Forderung. Auch der Bundesrat befürwortet das Anliegen. Begründet wird die Motion mit mit Schusswaffen verübten, häuslichen Tötungsdelikten. Häufig sind Frauen die Opfer.
Gerade wenn ältere Männer ihre Partnerinnen töteten und danach sich selbst richteten, stellten diese Waffen einen Risikofaktor dar, führt Seiler Graf aus. Der Staat bleibe in der Verantwortung, selbst wenn die Privatisierung einer Waffe möglicherweise Jahrzehnte zurückliege.
Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) warnt: «Die Motion gefährdet nicht nur den Schiesssport, sondern auch zentrale Werte unserer Gesellschaft», liess sich Präsident Luca Filippini in einer online aufgeschalteten Mitteilung zitieren. Die persönliche Armeewaffe sei Teil der Miliztradition und Ausdruck von Vertrauen und Verantwortung. Derart pauschale Einschränkungen träfen Milizsoldaten und verantwortungsvolle Bürger.
Pro Tell, die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht, spricht von einem automatischen Eingriff ins Privateigentum, «ohne Verhältnismässigkeit und gestützt auf eine unzureichende Datenbasis». Das gehe auf Kosten der Grundrechte.
Noch eine zweite Forderung zu Waffen liegt dem Nationalrat vor: Wird ein häusliches Tötungsdelikt mit einer Schusswaffe begangen, sollen Informationen zu dieser Waffe einheitlich erfasst werden. Das will eine Motion von Nationalrätin Marionna Schlatter (Grüne/ZH), mit der der Bundesrat ebenfalls einverstanden ist.
Solche Informationen würden nicht systematisch eingeholt, kritisiert Schlatter. Oft sei darum nicht bekannt, ob eine verwendete Waffe legal oder illegal gewesen sei, woher sie komme, ob sie meldepflichtig gewesen sei und ob der oder die Tatverdächtige den Behörden bekannt gewesen sei. Mehr Daten ermöglichten Risikoanalysen und gezielte Prävention.
Die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat mit Pro Tell eine Erhebung zum Waffenbesitz durchgeführt und 2023 veröffentlicht. Darin ist die Rede ist von 2,3 Millionen Schusswaffen in Privatbesitz in der Schweiz.
Diese Waffen stammen gemäss der Erhebung am häufigsten aus Armeebeständen. Hauptgründe, persönliche Waffen zu kaufen oder aber ehemalige Armeewaffen zu erwerben, sind demnach die Faszination für Waffen und der Schiesssport. «Typische Waffenbesitzer» sind demnach 31- bis 65-jährige Männer, meist Mitglieder von Schützenvereinen.
Gemäss einer Studie von 2025 im Auftrag des Gleichstellungsbüros verbleiben immer weniger Armeewaffen nach der Dienstpflicht bei den Armeeangehörigen. Übernahmen einst neun von zehn Männern ihre persönliche Waffe, tat dies 2018 noch knapp jeder achte. Während der Dienstpflicht können Schusswaffen ausser Haus aufbewahrt werden.
Während bei Tötungsdelikten im kriminellen Milieu die Täter seltener zu Schusswaffen greifen, ist die Zahl der mit solchen Waffen verübten häuslichen Tötungsdelikte gemäss dieser Studie nur leicht gesunken. Verübt würden diese Taten relativ häufig von älteren Schweizern, die im Vergleich zu Jüngeren eher Waffen im Haus hätten.
Gemäss Studie fehlen oft Angaben zur Herkunft der bei Tötungsdelikten verwendeten Waffen. Soweit ersichtlich, waren es häufig ehemalige Armee- oder Dienstwaffen, die die Täterinnen und Täter meist legal besassen. «Zu Hause aufbewahrte Schusswaffen sind insbesondere für Tötungen an Frauen ein Risiko», so die Studie.
Ein nationales Waffenregister gibt es in der Schweiz nicht, sondern kantonale Register. Nicht mehr benötigte Waffen können laut der Schweizerischen Kriminalprävention bei der Polizei abgegeben werden.
Der Nationalrat hat die beiden Motionen in der Sommersession auf der Traktandenliste. Stimmt er zu, muss auch der Ständerat noch entscheiden, bevor der Bundesrat sie umsetzen kann.






