Vorsorge-Mindestzinssatz soll 2025 bei 1,25 Prozent bleiben
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, die Verzinsung der Vorsorgeguthaben weiterhin bei 1,25 Prozent zu belassen.

Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.
Der Entscheid wurde mit 10 zu 6 Stimmen gefasst, wie es in einer Mitteilung der BVG-Kommission vom Dienstag hiess. Verschiedene Kriterien hätten für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung gesprochen.
Bundesrat entscheidet über Mindestzinssatz – Lage bleibt unsicher
Die gegenwärtige Situation sei aber mit grossen Unsicherheiten behaftet. Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat.
Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Daneben beachtet die Kommission weitere Kriterien.