Vorsorge-Mindestzinssatz soll 2025 bei 1,25 Prozent bleiben

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Bern,

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, die Verzinsung der Vorsorgeguthaben weiterhin bei 1,25 Prozent zu belassen.

Franken
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge schlägt dem Bundesrat vor, die Verzinsung der Vorsorgeguthaben weiterhin bei 1,25 Prozent zu halten. (Archivbild) - sda

Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.

Der Entscheid wurde mit 10 zu 6 Stimmen gefasst, wie es in einer Mitteilung der BVG-Kommission vom Dienstag hiess. Verschiedene Kriterien hätten für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung gesprochen.

Bundesrat entscheidet über Mindestzinssatz – Lage bleibt unsicher

Die gegenwärtige Situation sei aber mit grossen Unsicherheiten behaftet. Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat.

Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Daneben beachtet die Kommission weitere Kriterien.

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Kommentare

User #2243 (nicht angemeldet)

Ganz nebenbei, was macht der Refernzzinsatz z.Zt.? Es ist sehr still in der Berichterstattung.

User #2442 (nicht angemeldet)

Für uns sind es bloss 1,25 %, aber all den Reibach den sie damit selbst erwirtschaften, den sie arbeiten ja mit dem ganzen Zaster, kommt in Millionenhöhe wieder dem Kader allen aus der Teppichetage zu gute. Herzlichen dank für gar nichts, dass es euch mit unserem Geld so gut geht!

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