Vorlage löst alte Debatte zum Umgang mit kriminellen Ausländern aus
SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor fordert eine Einschränkung der Härtefallklausel bei der Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Bei bürgerlichen Parteien stösst die Vorlage auf Anklang. Die Justiz äusserte indessen Bedenken.

Fehlende oder schwache Bindung an das Herkunftsland soll verurteilte Gewaltverbrecher nicht vor einem Landesverweis schützen, findet der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hatte seine Initiative bis Freitag in die Vernehmlassung geschickt.
Die Antworten auf die Vorlage schlossen sich an die umstrittene Debatte über die Ausschaffungsinitiative (2010) und die Durchsetzungsinitiative (2016) an.
Legislative legt vor
SVP, FDP und Mitte machen sich für die Vorlage stark. Die SVP kritisiert, die Gerichte würden die Härtefallklausel «inflationär» anwenden. Die Freisinnigen untermauern dies mit Zahlen: 2024 sei in 802 Fällen auf eine Ausweisung verzichtet worden.
Die Mitte betont, die Verhältnismässigkeit bleibe gewahrt, da andere Integrationskriterien weiterhin geprüft würden.
Für SP und Grüne ist die Gesetzesänderung überflüssig. Sie verweisen auf die bereits hohe Ausweisungsquote von fast 77 Prozent bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr.
Judikative lehnt ab
Das Gericht: Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR-ASM) lehnt die Einschränkung des richterlichen Ermessens ab. Sie stuft Probleme bei der Beurteilung der Heimatbindung in der Praxis als selten ein und äussert Bedenken bezüglich der Verfassungsmässigkeit sowie der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht.
Die Anklage: Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) richtet sich nach einheitlichen Empfehlungen: Bei Anklagen ab 12 Monaten fordert sie die Ausweisung. Bei Strafen unter 6 Monaten befürwortet sie den Verbleib in der Schweiz, vorausgesetzt, die Person besitzt eine gültige Aufenthaltsbewilligung und weist keine einschlägigen Vorstrafen auf.
Die Verteidigung: Die Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS) kritisieren die Vorlage, da sie die Gerichte zwingt, die Bindung an das Herkunftsland ausschliesslich belastend zu werten. Die DJS stuft dies als Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips, der Grundrechte und der Menschenrechte ein. Als Konsequenz erwartet die DJS einen Anstieg an Beschwerdeverfahren.
Ungleiche Strafen
Eine automatische Ausweisung treffe besonders in der Schweiz aufgewachsene Secondos unverhältnismässig hart, warnte Natalie Avanzino vom Verein Kiosk der Vielfalt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Für sie, «die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, wäre ein Landesverweis eine ungleich härtere Massnahme und somit eine ganz klare Diskriminierung der hiesigen Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft». Die Bindung zum Land der Staatsbürgerschaft, müsse zwingend beachtet werden, betonte Avanzino.






