Vom Bund mitfinanzierte Expo ist erst in den 2040er-Jahren möglich
Der Bund soll sich finanziell beteiligen können an der Durchführung einer Landesausstellung, jedoch erst ab den 2040er-Jahren. Über eine entsprechende Vorlage kann nun das Parlament entscheiden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum neuen Fördergesetz über die Förderung von Landesausstellungen verabschiedet. Das Gesetz schafft die Grundlage für eine allfällige finanzielle Förderung künftiger Landesausstellungen durch den Bund. Es sieht einen maximalen Bundesbeitrag von dreissig Prozent, eine paritätische Mitfinanzierung durch Kantone und Gemeinden sowie den Ausschluss einer Defizitgarantie vor.
Mit der Vorlage erfüllt die Landesregierung den Auftrag einer vom Parlament angenommenen Motion. Neu soll das Parlament mittels Grundsatz- und Planungsbeschluss darüber entscheiden, ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum eine Mitfinanzierung einer Landesausstellung durch den Bund grundsätzlich infrage kommt. Voraussetzung dafür ist, dass unabhängige Trägerschaften zuvor hinreichend konkrete und realisierbar erscheinende Projekte für eine Landesausstellung lanciert haben.
Einen solchen Beschluss kann der Bundesrat gemäss der Übergangsbestimmung jedoch frühestens ab 2035 beantragen, wodurch eine vom Bund mitfinanzierte Landesausstellung ab den 2040er-Jahren möglich wäre. An seinem Entscheid vom Juni 2025, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung mitzufinanzieren, hält der Bundesrat fest.
Trotzdem werden die Planungen dafür von Organisationen vorangetrieben. Dazu gehören die schweizweite «Expo»-Initiative Nexpo und ihre Partnerinitiative X27.






