Unverheiratete Paare müssen Liebesbeweise an Grenze vorlegen
Seit heute Montag dürfen unverheiratete Paare wieder über die Grenze. Die Schweiz verlangt jedoch private Dokumente, um die Partnerschaft zu beweisen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab Montag dürfen Personen, die einen Lebenspartner in der Schweiz haben, wieder einreisen.
- Die Auflagen für die Einreise sind streng: Die Liebe muss mit Beweisen belegt werden.
- Der Bund fordert Dokumente wie Briefe, E-Mails oder Telefonabrechnungen.
Der Jubel war gross: Letzte Woche verkündete das BAG, dass die Einreise von Lebenspartnern aus Drittstaaten wieder erlaubt werde. Ab heute Montag dürfen sich unverheiratete Paare also wieder treffen.
Doch die Auflagen sind taff. Denn die beiden Hälften müssen ihre längerfristige Partnerschaft belegen. So sind etwa Liebesbriefe, E-Mails, Telefonabrechnungen oder Passkopien für vorherige Besuche vorzulegen.
Paare müssen ihre Partnerschaft beidseitig bestätigen
Mindestens ein vorheriger Besuch in der Schweiz oder im Ausland vor den wegen der Covid-19-Pandemie eingeführten Einreisebeschränkungen muss belegt sein, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Montag ausführte.
Als Beweis zählt eine Passkopie mit Ein- oder Ausreisestempel.

Neben dem Besuchsbeweis sind weitere Dokumente nötig. So muss eine schriftliche Einladung des in der Schweiz wohnhaften Partners mit Passkopie oder Niederlassungsbewilligung vorliegen. Desgleichen ist eine Bestätigung der Partnerschaft nötig. Beide Seiten müssen ihre Partnerschaft in einem Brief oder gescannten Dokument bezeugen.
Ferien-Flirts lässt der Bund nicht durchgehen
Vorzulegen sind ferner Dokumente, die eine «längerfristige Lebenspartnerschaft» belegen. Dabei nennt das Departement etwa Briefe oder E-Mails, Kontakte aus sozialen Medien, Telefonabrechnungen, Flugtickets, Fotos und ähnliches. Reine Ferienbekanntschaften berechtigen damit nicht zur Einreise, wie das EJPD festhält.
Wer ein Visum braucht, muss diese Belege im Visumsverfahren einreichen. Besteht keine Visumspflicht, müssen die Belege an der Grenze vorgezeigt werden. Auslandvertretungen können Bescheinigungen zur Einreise gebührenfrei ausstellen, sollte eine Reise in die Schweiz ohne eine derartige Bescheinigung nicht möglich sein.

Kommen Partnerin oder Partner mit dem Flugzeug, weist das EJPD darauf hin, dass neben den besonderen Vorschriften auch die normalen Einreisebestimmungen erfüllt sein müssen. Die Fluggesellschaften würden aber selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie Passagiere befördern.
Dringend empfiehlt das EJPD eine Einreise mit einem Direktflug. Mit der Einreisebescheinigung sei der Transit durch einen fremden Staat nicht gewährleistet. Das hänge von den Einreise- und Transitbestimmungen des jeweiligen Landes ab.