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Übergangsfinanzierung für E-Patientendossier steht noch nicht

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Bern,

Der Bund plant Übergangsfinanzierung für elektronische Patientendossiers, doch Differenzen bleiben.

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Das elektronische Patientendossier soll vorangetrieben werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Mit 30 Millionen Franken soll der Bund die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers übergangsweise finanzieren. Nach drei Beratungsrunden im Parlament gibt es aber noch immer Differenzen bei den Modalitäten. Der Ständerat hat am Dienstag ein drittes Mal für eine schlanke Übergangsgesetzgebung gestimmt. Die Vorlage geht nun in die Einigungskonferenz mit Mitgliedern der vorberatenden Kommissionen beider Räte.

Lehnt ein Rat deren Vorschlag ab oder sagt in den Schlussabstimmungen vom Freitag Nein zur Vorlage, so ist diese vom Tisch. Beide Szenarien sind nicht ganz ausgeschlossen. In diesem Fall wäre keine Übergangsfinanzierung für das elektronische Patientendossier möglich.

Ständerat plädiert für Pragmatismus

Der Ständerat plädiert für Pragmatismus. Trotz berechtigter Kritik am Projekt gehe es vorderhand darum, eine vorübergehende Finanzierung sicherzustellen, ohne zusätzliche Bedingungen zu etablieren, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU). «Wir sind nicht euphorisch», sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Mit dem befristeten Impulsprogramm könnten aber endlich mehr elektronische Patientendossiers eröffnet werden.

Die Vorschläge für die grosse Reform hat der Bundesrat gegen Ende 2024 angekündigt. Sie dürfte erst in mehreren Jahren in Kraft treten. Mit dem Verpflichtungskredit im Umfang von 30 Millionen Franken könnte der Bund aber bereits ab nächstem Jahr die Anbieter von elektronischen Patientendossiers mit 30 Franken pro eröffnetem Dossier entschädigen.

Nationalrat will zusätzliche Bestimmungen

Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden. Der Nationalrat will dagegen schon in der Übergangszeit verschiedene zusätzliche Bestimmungen gesetzlich verankern. So sollen innert drei Jahren alle Leistungserbringer, die jünger als 60 Jahre alt sind, ein elektronisches Patientendossier anbieten müssen.

Wer dagegen verstösst, dem drohen Sanktionen. Eine solche Anschlusspflicht erachten zwar auch viele Ständerätinnen und Ständeräte als zentral. Die Frage müsse jedoch im Rahmen der umfassenden Revision des elektronischen Patientendossiers angegangen werden, lautet der Tenor in der kleinen Kammer.

Die Übergangsgesetzgebung zu verkomplizieren, sei nicht zielführend. Mit dem elektronischen Patientendossier können alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem Ort übersichtlich abgelegt und jederzeit einfach und sicher abgerufen werden. Noch klemmt es aber bei der Umsetzung. Bisher wurden nur wenige tausend elektronische Dossiers eröffnet.

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