Die Parteien sind dafür, die Hürden für vorläufig Angenommene in den Berufseinstieg zu senken. Die SVP lehnt die Änderung dennoch ab.
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Vorläufig Aufgenommene erhalten den Ausweis F. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vorläufig angenommene Personen sollen rascher in den Arbeitsmarkt einsteigen können.
  • Diese Verordnungsänderung stösst bei den Parteien auf breite Zustimmung.
  • Weil die SVP schärfere Einreiseverbote fordert, lehnt sie die Änderung dennoch ab.

Tiefere Hürden für vorläufig Aufgenommene beim Eintritt in den Arbeitsmarkt stossen bei den Parteien auf breite Zustimmung. Die SVP möchte aber zugleich ein verschärftes Reiseverbot für diese Personengruppe umgesetzt sehen. Sie lehnt die Verordnungsänderungen daher ab.

Unter anderem soll nach dem Willen des Bundesrats für vorläufig Aufgenommene ein Umzug in einen anderen Kanton leichter möglich werden, wenn sie dort eine Stelle finden.

Im Februar schickte der Bundesrat mehrere Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Ende 2021 beschlossenen Revision des Ausländer- und Intergrationsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung endet am Montag offiziell.

Erleichterungen beim Umzug in einen anderen Kanton sollen gelten, wenn der Arbeitsweg mehr als zwei Stunden dauert. Einen Anspruch auf Kantonswechsel soll es auch geben, wenn die Gesundheit gefährdet ist.

Die SVP ist gegen den bundesrätlichen Vorschlag. Die Mitte-Partei unterstützt die Reform – ebenso wie die Grünen und die SP. Der Linken gehen die vorgeschlagenen Änderungen allerdings zu wenig weit.

Einige Kantone melden Änderungswünsche an

Die Kantone wollen wie der Bundesrat vorläufig Aufgenommenen die Arbeitssuche erleichtern. Auch Umzüge innerhalb der Schweiz sollen erleichtert werden. Allerdings melden die Kantone teilweise in einzelnen Punkten Änderungswünsche an.

Präzisierungen, was Kantonswechsel angeht, wünscht die Solothurner Kantonsregierung. Im Grundsatz ist sie mit dem Vorhaben des Bundesrats einverstanden.

Verliere jemand nach kurzer Zeit seine Stelle, bedeute dies für den neuen Wohnkanton unter Umständen aber ein Risiko, schreibt sie in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Der Solothurner Regierungsrat möchte Umzüge von einem Kanton in den anderen daher erst zulassen, wenn vorläufig Aufgenommene ein sechsmonatiges ungekündigtes Arbeitsverhältnis vorweisen können.

Die St. Galler Regierung ihrerseits wendet ein, dass mit dem Wegfall von Bewilligungspflichten auch Behördenkontakte wegfielen, die der Bekämpfung von Menschenhandel dienen könnten. Diesem Umstand müsse an anderer Stelle Rechnung getragen werden.

Trennung von Familien führt zu schwerwiegender Belastung

Der Kanton Basel Stadt seinerseits begrüsst eine rasche und nachhaltige Integration vorläufig aufgenommener Personen in den Arbeitsmarkt. Administrative Vereinfachungen bei der Aufnahme einer Arbeit oder beim Kantonswechsel werden als richtig erachtet.

Dem Risiko von Missbräuchen von Lohn- und Arbeitsbedingungen beim Wegfall der Bewilligungspflicht könne mit den entsprechenden Kontrollen durch die Arbeitsmarktaufsicht begegnet werden.

Nebst häuslicher Gewalt gebe es aber auch andere Formen schwerwiegender gesundheitlicher Gefährdungen, hiess es in der Vernehmlassungsantwort des Kantons Basel-Stadt weiter. Darunter fielen Hürden bei der sozialen Integration. So dürfe es nicht zur Trennung von Familienangehörigen ausserhalb der Kernfamilie kommen, dies könne zu schwerwiegenden psychischen Belastungen führen.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden ist mit der Vorlage einverstanden.

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