SVP-Imark: Bund soll Bundesplatz kaufen

    Kaspar Schwarzenbach
    Kaspar Schwarzenbach

    Bern,

    Auch während Parlamentssitzungen darf neu auf dem Bundesplatz demonstriert werden: SVP-Nationalrat Christian Imark will, dass der Bund mehr Mitsprache erhält.

    Christian Imark Nationalrat SVP
    SVP-Nationalrat Christian Imark möchte, dass der Bund bei der Vergabe von Bewilligungen für Demonstrationen auf dem Bundesplatz mehr Mitspracherechte erhält. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Lange waren Kundgebungen auf dem Bundesplatz in Bern während Parlamentssitzungen verboten.
    • Im Oktober 2021 hat die links-grüne Stadtregierung die entsprechende Regelung gelockert.
    • SVP-Nationalrat Christian Imark will deshalb, dass der Bund mehr Mitspracherechte erhält.
    • Dazu soll er etwa den Platz vor dem Bundeshaus aufkaufen.

    Bis vor kurzem waren politische Kundgebungen auf dem Bundesplatz in Bern während den Sitzungen des Parlaments verboten: Eine Regel, die seit 1925 Bestand hatte, um den «ungestörten Ratsbetrieb» zu gewährleisten.

    Im Oktober 2021 hat die Berner Stadtregierung jedoch den entsprechenden Artikel im Reglement über Kundgebungen auf öffentlichem Grund geändert. Seither sind Demonstrationen während der Session erlaubt, wenn der Berner Gemeinderat dieselben als «den Parlamentsbetrieb nicht störend» beurteilt.

    SVP-Nationalrat Christian Imark will eingreifen

    Diese Regelung überlässt dem Gemeinderat bei der Vergabe von Bewilligungen wenigstens theoretisch reichlich Ermessensspielraum.

    Folglich stösst sie im Bundeshaus auch auf Widerstand: SVP-Nationalrat Christian Imark hat zwei Vorstösse eingereicht, die dem Problem begegnen sollen.

    Christian Imark Nationalrat SVP
    Christian Imark ist überzeugt, dass nationale politische Kräfteverhältnisse bei der Entscheidungskompetenz über Kundgebungen auf dem Bundesplatz berücksichtigt werden müssen. (Archivbild) - keystone

    Grundsätzlich schlägt der SVP-Nationalrat zwei mögliche Lösungen vor: Der Bund könne den Platz entweder – mit oder ohne Enteignung der Stadt – vollständig übernehmen. Alternativ könnte der Bund gemeinsam mit der Stadtregierung ein neues Reglement abfassen. «Fest steht, dass der Bund in der Frage mehr Einfluss nehmen muss», so Imark.

    Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht

    Dass der Anlass zur Änderung des Reglements ausgerechnet eine unbewilligte Besetzung des Bundesplatzes durch «Klimaquerulanten» war, sei bemerkenswert: Imark ist deshalb überzeugt, dass die neue Regelung einem nicht nach Bundesproporz zusammengesetzten Gremium die Möglichkeit zum Machtmissbrauch eröffne.

    Klimademonstration Bundesplatz 2020
    Im September 2020 hatten Klima-Aktivisten den Bundesplatz illegal während der Herbstsession besetzt. Im Fahrwasser der Aktion hat die Stadt Bern das Reglement gelockert. (Archivbild) - keystone

    Ferner überlasse die neue Regelung die Sicherheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zunehmend dem Zufall: «Das steht in keinem Verhältnis zum Aufwand, der im und um das Gebäude betrieben wird.»

    «Auf der einen Seite muss man – ähnlich wie am Flughafen – eine Sicherheitskontrolle mit Röntgengeräten passieren. Auf der anderen Seite steht vor dem Haus ein wütender Mob von 5000 Menschen: Das geht genau so lange gut, bis etwas passiert», erklärt Imark.

    So seien insbesondere Bürgerliche schon im Rahmen der Bundesplatz-Besetzung teilweise heftig verbal angegangen worden.

    Ein Platz mit nationaler Strahlkraft

    Gleichzeitig ist Imark der Ansicht, dass das Demonstrationsrecht ein allgemeiner Grundsatz sei, den er auf keinen Fall willkürlich einschränken möchte. Aber: «Auf dem ‹Platz der Nation› sollte auch ein nationales Gremium die Federführung innehaben, und nicht der links-grüne Berner Gemeinderat.»

    Bundesplatz
    Ein Platz mit nationaler Strahlkraft – auf dem Bundesplatz waren politische Kundgebungen während den Parlamentssitzungen seit 1925 verboten. (Symbolbild) - keystone

    Gerade während laufenden Sessionen seien politische Kundgebungen auf dem Bundesplatz aufgrund der nationalen Strahlkraft des Platzes besonders erstrebenswert.

    Entsprechend sei offensichtlich, dass eine Regelung geschaffen werden müsse, die den Kräfteverhältnissen nationaler Parteistärken entspricht, nicht der Zusammensetzung einer Lokalregierung.

    Überdies könne auch die Stadt Bern an einer entsprechenden Gesetzesänderung interessiert sein, erklärt Imark: «Die Stadt hat seit Jahren mit Budgetproblemen zu kämpfen und die Sicherung des Platzes kostet viel Geld.»

    Zwei mögliche Lösungen, ein Ziel

    Bereits 2020 hatte Imark einen ähnlichen Vorstoss eingereicht, nachdem die Berner Stadtregierung die illegale Besetzung des Bundesplatzes toleriert hatte. Im Gegensatz zur Motion von damals, könne der Nationalrat seine parlamentarische Initiative jetzt allerdings nicht unbearbeitet abschreiben.

    Imark hofft, dass seine Vorstösse per se genügend Strahlkraft entfalten, dass die Stadtregierung beim Bewillugungsverfahren die gebotene Vorsicht walten lässt.

    Wer sollte entscheiden, welche Kundgebungen auf dem Bundesplatz bewilligt werden?

    Doch der Solothurner hat Zweifel: «Beim letzten Mal hat man nämlich die Regeln gelockert, anstatt konsequent durchgesetzt.»

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