Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen sollen bei Ereignissen von grosser Tragweite eine fächerübergreifende Subkommission einsetzen können.
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Der Ständerat in der Wintersession 2020. (Archivbild) - sda

Einer besonderen Aufsichtsdelegation, wie sie der Nationalrat wollte, erteilte der Ständerat hingegen eine Absage. Die Subkommission erhält keine Einsicht in Geheimes.

Mit 40 zu 0 Stimmen hiess der Ständerat am Mittwoch die von seiner Staatspolitischen Kommission abgeänderten Regelung im Parlamentsgesetz gut. Die Vorlage geht auf eine Motion von alt Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE) zurück.

Der Ständerat war bereits einmal nicht auf sie eingetreten. Nach dem Insistieren der Grossen Kammer kam er auf seinen Beschluss zurück. Statt der Aufsichtsdelegation führte der Ständerat indessen eine Subkommission ein.

Wie Kommissionssprecher Daniel Fässler (Mitte/AI) erklärte, ist die Einführung einer Subkommission eigentlich die Überführung einer bereits ausgeübten Praxis ins Recht. Schon bisher nämlich setzten die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzkommissionen der Räte bei Bedarf Arbeitsgruppen ein, etwa bei der Finanzkrise und aktuell beim Geschehen rund um die Hochseeschifffahrt. Formell geregelt war das nicht.

Hans Stöckli (SP/BE) unterstützte die Idee einer Subkommission. Er wollte sie aber mit umfassenden Einsichtsrechten wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) und die Geschäftprüfungs- und Finanzdelegation versehen. Diese Gremien haben Einsicht in als geheim Klassifiziertes und Sitzungsprotokolle des Bundesrat. Wenn man schon eine Subkommission einsetze, sollte sie auch Zähne haben, begründete Stöckli seinen Antrag.

Der Ständerat hatte dafür kein Musikgehör. Er gestaltete die Einsichtsrechte der Subkommission gleich aus wie jene der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen, also unter Ausschluss von als geheim Eingestuftem. Stöcklis Minderheitsantrag unterlag mit 27 zu 14 Stimmen.

Die Vorlage geht wieder an den Nationalrat.

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