Sterbehospiz in Nunningen SO zieht Urteil nicht weiter
Der Verein Pegasos zieht das Urteil des Solothurner Verwaltungsgericht laut eigenen Angaben nicht weiter. Dieses gelang zum Schluss, dass dem Verein die baurechtliche Bewilligung für Suizidbegleitungen in Nunningen SO fehlt.

Derzeit erarbeite man ein Umnutzungsgesuch, teilte der Verein auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit und bestätigte damit eine Meldung von «Blick». Der Verein habe seine Aktivitäten bis auf Weiteres unverändert fortgesetzt, «da die Nutzung unserer Liegenschaft für Freitodbegleitungen nicht untersagt wurde.»
Bis Mitte Juli hat der Verein Zeit, das nachträgliche Baugesuch einzureichen.
Den Verein Pegasos gibt es seit 2019. Er betreibt in der Solothurner Gemeinde Nunningen ein Sterbehospiz, auch für Menschen aus dem Ausland. Das vom Verein gekaufte Grundstück beherbergt neben einem Landgasthof ein Gästehaus, für das im Jahr 2022 eine Baubewilligung erteilt worden war.
Nachdem die kommunale Baubehörde festgestellt hatte, dass im Gebäude Dienstleistungen der Freitodbegleitung angeboten werden, forderte sie ein nachträgliches Baugesuch für diese Zweckänderung. Der Kanton stützte diese Forderung. Die Betreiber reichten Beschwerde dagegen beim Verwaltungsgericht ein. Sie argumentierten, die Nutzung unterscheide sich im Kern nicht von einer gewöhnlichen Beherbergung in einem Hotel.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. In seinem Urteil von Ende März führte es aus, dass bei der Freitodbegleitung nicht die gastwirtschaftliche Tätigkeit, sondern die Sterbebegleitung mit medizinischer und psychologischer Betreuung im Vordergrund stehe. Damit werde in wesentlichen Punkten von der ursprünglichen Bewilligung abgewichen.






