Die Umweltkommission des Ständerats will eine Anpassung des Jagdgesetzes und verabschiedet einen Entwurf. Neu sollen Wölfe vorbeugend geschossen werden dürfen.
wolf
Geht es nach der Umweltkommission des Ständerates, sollen Wölfe künftig proaktiv geschossen werden dürfen, also um Schäden zu verhüten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Neuer Anlauf: Das Jagdgesetz soll angepasst werden.
  • Die Ständeratskommission beschliesst, dass Wölfe vorbeugend reguliert werden sollen.

Wölfe sollen künftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhüten. Die Umweltkommission des Ständerates nimmt einen neuen Anlauf für eine Anpassung des Jagdgesetzes.

Die Kommission verabschiedete mit 9 zu 2 Stimmen einen Entwurf für eine Teilrevision des Jagdgesetzes, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Im Zentrum steht die proaktive Regulierung von Wolfsbeständen. Dies soll nicht nur Schäden verhindern, sondern auch, dass Wölfe Menschen gefährden.

Neuer Anlauf nach Ablehnung des Jagdgesetzes

2020, vor fast zwei Jahren, lehnten die Stimmberechtigten das Jagdgesetz ab, mit dem die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe präventiv geschossen werden dürfen, also auch dann, wenn sie noch keinen Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von «Abschüssen auf Vorrat».

Die Umweltkommission des Ständerates (Urek-S) schlägt nun einen neuen Artikel a im Jagdgesetz vor. Er soll rechtliche Grundlage für den vorbeugenden Abschuss von Wölfen sein. Bevor ein Wolf getötet werden kann, muss aber wie heute das Bundesamt für Umwelt (Bafu) seine Zustimmung geben.

Innerhalb von drei Jahren habe sich der Bestand von Wölfen in der Schweiz verdreifacht, befand die Urek-S. Es müsse deshalb zügig «die nötige Handlungsfähigkeit» geschaffen werden. Wölfe, die ihre natürliche Scheu verloren haben und so zum Risiko für Menschen werden, sollen leichter erlegt werden können.

Schliesslich nimmt die Urek-S auch ein Anliegen der Kantone auf. Beschädigen Biber Infrastrukturen - etwa indem sie Bachböschungen untergraben - sollen neu der Bund und die Kantone aufkommen. Biber sind grundsätzlich geschützt und dürfen nicht gejagt werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BAFUUmweltkommissionUmweltWolf