Terroristen sollen nicht mehr in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, wenn ihnen dort der Tod oder Folter droht. Das fordert eine Ständeratskommission
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Hausarrest für potenzielle Terroristen: Der Nationalrat hat den präventiven Massnahmen gegen terroristische Gefährder zugestimmt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DPA/SUSANN PRAUTSCH

Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will nicht, dass Terroristen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können, wenn ihnen dort Folter oder der Tod droht. Sie beantragt ihrem Rat, eine Motion abzuschreiben, die das ermöglichen will.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung fasste die Kommission am Freitag diesen Beschluss, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Ein wahrer Rechtsstaat müsse auch seine Feindinnen und Feinde rechtskonform und gemäss seinen Werten behandeln, befand die Kommission.

Statt sie in Staaten auszuschaffen, in denen ihnen Folter oder die Todesstrafe drohe, sollte mit Massnahmen in der Schweiz dafür gesorgt werden, dass die wegen Terror Verurteilten keine weiteren Schäden anrichteten.

Eine Kommissionsminderheit war der Ansicht, dass die Motion aus Gründen der Sicherheit nicht abgeschrieben werden sollte. Sie verlangt vom Bundesrat Vorschläge, mit denen verhindert werden kann, dass die Schweiz «Personen Zuflucht gewährt, die weder dem Rechtsstaat noch Menschenleben respektieren».

Der Bundesrat seinerseits kam im Mai zur Auffassung, dass der Vorstoss völkerrechtlich nicht umsetzbar sei: Gemäss zwingendem Völkerrecht und Bundesverfassung darf niemand in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder die Todesstrafe drohen.

Das Parlament hatte die Motion von Nationalrat Fabio Regazzi (Mitte/TI) mit dem Titel «Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht» an den Bundesrat zur Umsetzung überweisen. Justizministerin Karin Keller-Sutter empfahl dem Parlament bereits in der Debatte, die Motion abzulehnen.

Die Sicherheit der Bevölkerung habe Priorität, sagte sie. «Wir müssen uns aber auch an die Grenzen des Rechtsstaates halten.» Der Bundesrat schlägt aber etwa vor, dass die Polizei solche Personen ohne Strafverfahren unter Hausarrest stellen oder ihnen den Zugang zu einem bestimmten Gebiet verbieten darf.

Die Abschreibung der Motion wird in der Herbstsession im Nationalrat besprochen.

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