Der Bund plant, mit Mengenrabatten auf Medikamente die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.
Kostenfolgemodellen
Die Kommission beantragt, Mengenrabatte für Medikamente mit grossem Marktvolumen in Form von sogenannten Kostenfolgemodellen einzuführen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Bund soll für Medikamente mit grossem Marktvolumen künftig Mengenrabatte festsetzen können. Damit will die zuständige Ständeratskommission die Kosten im Gesundheitswesen dämpfen. Über ein entsprechendes Paket entscheidet nun die kleine Kammer.

Der Nationalrat hatte im vergangenen Herbst als Erstrat neue Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums beschlossen. Nun nahm sich die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) des Massnahmenpakets an und hiess dieses in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung gut, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Als wichtigste Ergänzung beantragt die Kommission ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen, Mengenrabatte für Medikamente mit grossem Marktvolumen in Form von sogenannten Kostenfolgemodellen einzuführen. Diese Massnahme zielt gemäss Mitteilung auf wenige, etablierte Produkte, die aber einen bedeutenden Teil der Medikamentenkosten ausmachen.

Mögliche Einsparungen bis zu 400 Millionen Franken

Gemäss Schätzungen der Verwaltung könnten damit bis zu 400 Millionen Franken eingespart werden. Gemäss der von der SGK-S vorgeschlagenen Änderung soll das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Zulassungsinhaberin zu einer Ausgleichszahlung verpflichten können, wenn ein Medikament einen gewissen Umsatz überschreitet. Beim Festlegen der Rabatte hat das Bundesamt gleichzeitig die Versorgungssicherheit sowie bestehende Auflagen zu berücksichtigen.

Zudem sprach sich die Ständeratskommission wie der Nationalrat im Grundsatz für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus. Mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung soll die Bestimmung aber mit einer Kann-Formulierung präzisiert werden. Eine Minderheit lehnt vertrauliche Preismodelle weiterhin ab.

Weiter will die Ständeratskommission der besonderen Situation bei seltenen Krankheiten Rechnung tragen. Eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat empfiehlt sie knapp zur Annahme. Demnach soll der Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln zur Behandlung seltener Erkrankungen erleichtert werden.

Neue Massnahmen und Netzwerke

Als weitere Ergänzung des neusten Kostendämpfungspakets will die Kommission den Bundesrat beauftragen, die pro Tag abrechenbaren Taxpunkte im ärztlichen Teil der veralteten Tarifstruktur Tarmed per 1. Januar 2025 zu beschränken. Um Fehlanreize bei Tarifstrukturen generell zu reduzieren und die möglichst breite und rasche Einführung von Pauschalen zu unterstützen, reichte die SGK-S zudem ein Postulat ein.

Schliesslich hat die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen entschieden, Netzwerke zur koordinierten Versorgung einzuführen. Sie will jedoch die Bedingungen dafür präzisieren. So sollen diese Netzwerke in einem zweistufigen Verfahren zugelassen werden.

Zunächst sollen Netzwerke mit einer oder mehreren Krankenkassen Verträge abschliessen und Leistungen für die Versicherten dieser Kassen anbieten können. Zeigt sich, dass diese Leistungen kostengünstiger und in der notwendigen Qualität sind, kann ein Kanton die Netzwerke generell zulassen, wenn so die Gesundheitsversorgung gesichert wird. Damit die Netzwerke für Versicherte attraktiv sind, soll der Selbstbehalt bei ihren Leistungen reduziert werden können.

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