Nach dem Nationalrat will nun auch die Rechtskommission des Ständerats das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern.
Gewalt Erziehung
Ein Kind wird zu Hause geohrfeigt.. Gemäss UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung soll im Zivilgesetzbuch verankert werden.
  • Diese Auffassung teilen Nationalrat und die Rechtskommission des Ständerats.
  • Damit sollen Kinder besser gegen physische und psychische Gewalt geschützt werden.

Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) soll neu das Recht für Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung verankert werden. Dieser Meinung ist nach dem Nationalrat auch die zuständige Rechtskommission des Ständerats (RK).

Bulliard-Marbach Mitte
Die Freiburgerin Christine Bulliard-Marbach (Mitte) spricht während der Frühlingssession 2021. - Keystone

Mit acht zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen will die RK eine entsprechende Motion von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR) annehmen. Der Vorstoss bezweckt, Kinder besser vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen zu schützen.

Jedes zweite Kind erfährt Gewalt in der Erziehung

Gemäss einer unlängst veröffentlichten Studie der Universität Freiburg erleidet beinahe jedes zweite Kind in der Schweiz körperliche oder seelische Gewalt in seiner Erziehung. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass die geltende Rechtslage im Strafrecht genüge.

Symbolbild - Häusliche Gewalt
Die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt dürfte hoch sein – viele Eltern schämen sich, ihre Kinder «nicht im Griff» zu haben. (Symbolbild) - dpa

Anders die RK. Sie ist der Auffassung, dass mit der Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch ein starkes Zeichen gegen alle Formen von Gewalt gegen Kinder gesetzt würde, heisst es in der Mitteilung der Kommission. Damit könne ein gesellschaftlicher Sinneswandel herbeigeführt werden.

Soll die Norm der gewaltfreien Erziehung ins Zivilgesetzbuch verankert werden?

Kinder und Jugendliche haben gemäss Bundesverfassung Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Mit der Unterzeichnung der Uno-Konvention für die Rechte des Kindes 1997 hat sich die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, Kinder vor jeder Form von Misshandlung durch ihre Eltern oder andere Betreuungspersonen zu schützen. Zudem soll die Eidgenossenschaft entsprechende Präventions- und Behandlungsprogramme anbieten.

Mit der Motion beschäftigt sich als Nächstes der Ständerat.

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