Personen in Gefahr soll auch künftig der Antrag auf Asyl bei Botschaften verweigert werden. Diese Meinung vertritt die Ständeratskommission (SPK-S).
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Auch in Zukunft sollen Asylanträäge bei der Botschaft nicht möglich sein. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ständerat Daniel Jositsch will das Botschaftsasyl mit seiner Motion wieder ermöglichen.
  • Gemäss SPK-S soll der Asylantrag bei Botschaften weiterhin verweigert werden.
  • Das geltende Recht umfasse zureichende Möglichkeiten, in der Schweiz Schutz zu beantragen.

Gefährdete Menschen sollen weiterhin keinen Asylantrag auf Auslandsvertretungen stellen dürfen. Dieser Meinung ist die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S). Die Möglichkeit war 2013 abgeschafft worden.

Daniel Jositsch
Daniel Jositsch (SP), Ständerat Kanton Zürich. (Archivbild) - keystone

Der Zürcher SP-Ständerat Daniel Jositsch hat das Thema erneut aufgegriffen. Seine Motion verlangt, dass es wieder möglich sein soll, Asylgesuche bei Botschaften einzureichen. Dies war bis zur in der Volksabstimmung angenommenen Revision des Asylgesetzes (2013) der Fall.

Kommission befürchtet Sogwirkung

Die SPK-S kam jedoch zum Schluss, dass durch eine Wiedereinführung des Botschaftsasyls eine Sogwirkung entstehen könnte. Diese Wirkung wird befürchtet, weil das Botschaftsasyl nicht mit den EU-Mitgliedstaaten koordiniert ist. Dies teilen Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Zudem biete das geltende Recht Personen, deren Leben oder unmittelbar bedroht ist, genügend Möglichkeiten, in der Schweiz Schutz zu erhalten. Die Kommission erwähnt das humanitäre Visum oder die Resettlement-Programme.

Der Entscheid gegen die Motion fiel gemäss Mitteilung mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung. Eine linke Minderheit beantragt deren Annahme. Sie hält es für inakzeptabel, dass das Schweizer Asylsystem schutzsuchende Personen zwingt, sich auf gefährliche Reisen übers Mittelmeer zu begeben.

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