Die Ständeratskommission hat die Massnahmen gegen die Massentierhaltung abgelehnt. Die Tierschutzbestimmungen seien in der Schweiz schon fortschrittlich genug.
Massentierhaltung
Sicht auf ein Plakat mit Mastschweinen bei der Lancierung der eidgenössischen Initiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz». - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Nationalrat lehnt die Ständeratskommission die Massentierhaltungsinitiative ab.
  • Dies, da die Tierschutzbestimmungen in der Schweiz schon gut genug seien.
  • Die Massnahmen würden einen Wettbewerbsnachteil für die Landwirtschaft bedeuten.

Wie der Nationalrat lehnt auch die zuständige Ständeratskommission die Einführung neuer Massnahmen gegen die Massentierhaltung ab. Sie beantragt ihrem Rat, weder die Massentierhaltungsinitiative noch den direkten Gegenentwurf des Bundesrats dem Volk zur Annahme zu empfehlen.

Der Entscheid fiel in der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Volksinitiative. Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung fiel der Entscheid gegen den Gegenentwurf des Bundesrats. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Die Kommission begründet dies damit, dass die Tierschutzbestimmungen in der Schweiz bereits heute zu den weltweit strengsten gehörten. Dies war auch der Tenor in der Nationalratsdebatte. Zudem würden die Massnahmen aus Sicht der Kommission einen Wettbewerbsnachteil für die Landwirtschaft mit sich bringen.

Landwirschaft befindet sich im Strukturwandel

Eine Minderheit sprach sich für den Gegenentwurf des Bundesrats aus. Sie erachtet ihn als vernünftigen Kompromiss. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich das Konsumverhalten im Wandel befinde und auch in der Landwirtschaft ein Strukturwandel bevorstehe. Eine Minderheit will sich auch bei der Volksinitiative für eine Annahme starkmachen.

Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» will die Massentierhaltung verbieten. Sie will die Würde der Tiere in der Landwirtschaft in die Verfassung aufnehmen. Der Bund müsste Kriterien festlegen, insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung. Auch die Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall sind wichtige Faktoren.

Der Bundesrat will die tierfreundliche Unterbringung und die schonende Schlachtung von Nutztieren mit einem Gegenentwurf in die Verfassung aufnehmen. Der Nationalrat kam in der Wintersession zum Schluss, die Initiative und den Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.

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