Nach dem Bundes- und dem Nationalrat lehnt auch die Ständeratskommission die Initiative ab, die Bundesrichter künftig per Los bestimmen will.
Bundesgericht Richterwahlen
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die ablehnende Abstimmungsempfehlung war in der Kommission unbestritten.
  • Dafür spricht sich die Kommission für eine leichte Anpassung des Wahlverfahrens aus.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) empfehlt die Justizinitiative, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los bestimmen will, wie der Bundesrat und der Nationalrat ab. Sie will das Wahlverfahren aber – unabhängig von der Justizinitiative – punktuell verbessern.

Die ablehnende Abstimmungsempfehlung war in der Kommission unbestritten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das bestehende System funktioniere gut, und die Wahl durch das Parlament verschaffe dem ganzen Verfahren demokratische Legitimität, lautete der Tenor.

Ständerat
Ständeräte stimmen ab. (Symbolbild) - Keystone

Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt wurde in der Kommission der Antrag, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter alle sechs Jahre stillschweigend wiederzuwählen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass bereits heute ein ausreichender Schutz für die richterliche Unabhängigkeit besteht. Die Minderheit bestreitet das.

Wahlverfahren soll angepasst werden

Die RK-S beantragt allerdings, dass das Wahlverfahren – unabhängig vom Ausgang der Initiative – leicht angepasst wird. So soll die Gerichtskommission in den Augen einer Mehrheit zur Begleitung ihrer Auswahlverfahren einen Fachbeirat einsetzen und beiziehen können. Dieser Entscheid fiel mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Die Schwesterkommission des Nationalrats muss dieser parlamentarischen Initiative noch zustimmen, bevor ein entsprechender Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden könnte.

Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» setzt auf grundlegend neue Pfeiler: Bundesrichterinnen und -richter sollen künftig per Los bestimmt werden und bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben. Nur bei schweren Verletzungen der Amtspflicht oder Krankheit soll es ein Abberufungsrecht durch die Vereinigte Bundesversammlung geben. Die Auswahl der Kandidierenden soll durch eine noch zu gründende neue Fachkommission erfolgen und nicht wie heute durch die Gerichtskommission.

Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssen. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative. Das soll sich mit dem Losverfahren ändern. Mit der Abschaffung der Wiederwahl wollen die Initianten zusätzlich verhindern, dass das Parlament durch Abwahl-Drohungen politischen Druck auf die Justiz ausüben kann.

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