Angehörige der Armee können bis Ende März weiterhin im Asylbereich aushelfen. Zu diesem Schluss ist die Ständeratskommission gekommen.
Asylzentren
Asylsuchende sollen in Asylzentren besser vor Gewalt geschützt werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Ende März dürfen Armee-Angehörige im Asylbereich aushelfen.
  • Die zuständige Ständeratskommission ist zu diesem Schluss gekommen.

Geht es nach der zuständigen Ständeratskommission, können Angehörige der Armee bis Ende März weiterhin im Asylbereich aushelfen. Die Kommission beantragt der kleinen Kammer, den subsidiären Armeeeinsatz zu Gunsten des Staatssekretariats für Migration (SEM) zu bewilligen.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) entschied dies mit 10 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung. Das teilten die Parlamentsdienste am Montag mit. In der Schweiz suchten derzeit viele Menschen Schutz oder stellten ein Asylgesuch, hiess es zur Begründung.

Den subsidiären Armeeeinsatz zu Gunsten des SEM hatte der Bundesrat bereits im Dezember bewilligt. Weil der Einsatz aber länger als drei Wochen dauert, muss nun das Parlament zustimmen. Dies, damit er bis Ende März fortgesetzt werden kann.

Armee als Unterstützung beigezogen

Die Leistungen werden von Durchdienern oder Formationen erbracht, die ordentlich im Dienst sind. Die Armeeangehörigen werden gestaffelt und je nach Bedarf eingesetzt. Nach Angaben der SIK-S wurden bisher nie mehr als zehn bis zwanzig Armeeangehörige aufgeboten.

Die Armee stellt für die Unterbringung von Asylsuchenden rund 3000 Plätze zur Verfügung. Weil die für die Betreuung nötigen Fachleute auf dem Arbeitsmarkt nur schwierig zu finden sind, wurde die Armee beigezogen.

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